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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten
MP 14
– Dentalassistentinnen und Dentalassis- – Abgeschlossene berufliche Grundbil- – Anwendung von extraoralen Techniken (digitale Volumentomografie)
tenten für Anwendungen mit digita- dung als Dentalassistentin EFZ oder im Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV unter der verantwortlichen len Volumentomografen Dentalassistent EFZ und Leitung einer sachverständigen Zahnärztin oder Ärztin oder eines
– Prophylaxeassistentinnen und Pro- – Abgeschlossene anerkannte Strahlen- sachverständigen Zahnarztes oder Arztes nach Art. 2 Abs. 1 Bst. g
phylaxeassistenten SSO für Anwen- schutzausbildung nach MP 13 und StSV
dungen mit digitalen Volumentomo- – Eine anerkannte Strahlenschutzaus-
grafen bildung nach Tabelle 3
Oder:
– Medizinische Praxisassistentinnen – Abgeschlossene berufliche Grundbil-
und medizinische Praxisassistenten dung als medizinische Praxisassisten-
für Anwendungen mit digitalen Vo- tin oder medizinischer Praxisassistent
lumentomografen mit eidgenössischem Fähigkeitszeug-
nis (EFZ) und
– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-
bildung nach Tabelle 3
Oder:
– Übriges medizinisches Personal für – Abgeschlossene drei oder vierjährige
Anwendungen mit digitalen Volu- berufliche Grundbildung oder höhere
mentomografen Berufsbildung im medizinischen Be-
reich (ab Abschluss EFZ) und
– Abgeschlossene anerkannte Strahlen-
schutzausbildung nach MP 9 und
– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-
bildung nach Tabelle 3