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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten

MP 14

– Dentalassistentinnen und Dentalassis- – Abgeschlossene berufliche Grundbil- – Anwendung von extraoralen Techniken (digitale Volumentomografie)

tenten für Anwendungen mit digita- dung als Dentalassistentin EFZ oder im Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV unter der verantwortlichen len Volumentomografen Dentalassistent EFZ und Leitung einer sachverständigen Zahnärztin oder Ärztin oder eines

– Prophylaxeassistentinnen und Pro- – Abgeschlossene anerkannte Strahlen- sachverständigen Zahnarztes oder Arztes nach Art. 2 Abs. 1 Bst. g

phylaxeassistenten SSO für Anwen- schutzausbildung nach MP 13 und StSV

dungen mit digitalen Volumentomo- – Eine anerkannte Strahlenschutzaus-

grafen bildung nach Tabelle 3

Oder:

– Medizinische Praxisassistentinnen – Abgeschlossene berufliche Grundbil-

und medizinische Praxisassistenten dung als medizinische Praxisassisten-

für Anwendungen mit digitalen Vo- tin oder medizinischer Praxisassistent

lumentomografen mit eidgenössischem Fähigkeitszeug-

nis (EFZ) und

– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-

bildung nach Tabelle 3

Oder:

– Übriges medizinisches Personal für – Abgeschlossene drei oder vierjährige

Anwendungen mit digitalen Volu- berufliche Grundbildung oder höhere

mentomografen Berufsbildung im medizinischen Be-

reich (ab Abschluss EFZ) und

– Abgeschlossene anerkannte Strahlen-

schutzausbildung nach MP 9 und

– Eine anerkannte Strahlenschutzaus-

bildung nach Tabelle 3