Vorlage

Vernehmlassung 2024/40: Totalrevision der Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 4 Verrechnung der Entschädigung

Die Entschädigung wird mit den Einnahmen aus der pauschal erhobenen Schwerverkehrsabgabe verrechnet.

Art. 5 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung des EFD vom 5. Mai 20002 über die Entschädigung der kantonalen Behörden für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe wird aufgehoben.

Art. 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

… Eidgenössisches Finanzdepartement:

Karin Keller-Sutter

2 AS 2000 2535