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Vernehmlassung 2024/40: Totalrevision der Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe · 2 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 4 Verrechnung der Entschädigung
Die Entschädigung wird mit den Einnahmen aus der pauschal erhobenen Schwerverkehrsabgabe verrechnet.
Art. 5 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung des EFD vom 5. Mai 20002 über die Entschädigung der kantonalen Behörden für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe wird aufgehoben.
Art. 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
… Eidgenössisches Finanzdepartement:
Karin Keller-Sutter
2 AS 2000 2535