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Vernehmlassung 2024/5: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Unverjährbarkeit von Mord) · 7 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher

Zusammenfassung

Die Einführung der Unverjährbarkeit von Mord wird ganz überwiegend abgelehnt.

Zahlreiche Teilnehmer regen jedoch an, die Verjährungsfristen bei schweren Straftaten generell zu überprüfen.

1 Allgemeines

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates setzt die Standesinitiative des Kantons St. Gallen 19.300 «Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher» um. Gemäss dem Vorentwurf soll Mord nach Artikel 112 des Strafgesetzbuches (StGB)1 und Artikel 116 des Militärstrafgesetzes (MStG)2 in den Katalog der unverjährbaren Straftaten aufgenommen werden.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Unverjährbarkeit von Mord (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes) dauerte vom 9. Januar 2024 bis zum 16. April 2024.3 Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.

Stellung genommen haben 25 Kantone, 4 politische Parteien und 10 Organisationen. Insgesamt gingen damit 39 Stellungnahmen ein.

5 Organisationen und 1 Kanton haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.4

Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für die detaillierten Begründungen und die verschiedenen Einzelmeinungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen (vgl. Ziff. 5).

2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Eine Liste der Kantone, Parteien und Organisationen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.

1 SR 311.0

2 SR 321.0

Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Unverjährbarkeit von Mord).

4 NE, BGer, BStGer, KKPKS, SPI, SVR.