Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/52: Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse · 12 Seiten
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2.2 Erhaltene Stellungnahmen
Insgesamt sind 33 Stellungnahmen eingegangen.
Kategorie Begrüssende Ablehnende Verzicht auf Total Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme Kantone 20 525
In der 11
Bundesversammlung vertretene politische Parteien Gesamtschweizerische 11
Dachverbände der Gemeinden / Städte / Berggebiete Gesamtschweizerische 22
Dachverbände der Wirtschaft Weitere interessierte 3 14
Kreise
Nicht angeschriebene
Organisationen und
Privatpersonen
Total 26 733
Tabelle 1: Übersicht über eingegangene Stellungnahmen
2.3 Auswertungsgrundsätze
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen und bietet damit einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen. Für ein umfassendes Gesamtbild wurden diese konsolidiert dargestellt; für detaillierte Informationen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.
Zum erläuternden Bericht gab es keine Anträge für Anpassungen, Ergänzungen und Präzisierungen.
3 Allgemeine Rückmeldungen
3.1 Zustimmung ohne Vorbehalte
Die Kantone Aargau, Appenzell-Ausserhoden, Appenzell-Innerhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Waadt und Wallis unterstützen die Änderung ohne Vorbehalte. Auch die Ersatzkasse UVG, die Suva, der Schweizerische Versicherungsverband ASA/SVV, der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und der Schweizerische Arbeitgeberverband SAV haben ihre vorbehaltlose Zustimmung erklärt.
Der Kanton Basel-Landschaft empfiehlt für die praktische Umsetzung analoge Verfahren wie beim «Zuschlag Teuerungszulage» einzusetzen und Promillesätze auf Nettoprämien anzuwenden. Dies gewährleiste eine gerechte und transparente Erhöhung der Endprämiensätze. Darüber hinaus wäre die Entwicklung klarer Guidelines zur Kommunikation zwischen Ersatzkasse, Versicherten und Arbeitgebenden hilfreich. Dies würde die Akzeptanz der Massnahmen fördern und sicherstellen, dass bestehende Verfahren optimal genutzt werden können.