Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/52: Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Sachen Grossereignisse · 12 Seiten
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3.2 Zustimmung mit Vorbehalten
Die Schweizerische Volkspartei SVP befürwortet die geplante Neuerung des Artikels 95a Absatz 1 UVV, lehnt jedoch die Einführung von Artikel 95 Absatz 4bisUVV mit folgender Argumentationslinie ab: «Nach geltender Rechtsordnung legt die Ersatzkasse bei Grossereignissen Prämienzuschläge im Bereich der Unfallversicherung fest, sofern nicht die SUVA zuständig ist. Diese werden von den Versicherern erhoben. Daran soll sich auch mit der Revisionsvorlage nichts ändern. Mit Artikel 95a Absatz 4bis UVV hingegen kann die Ersatzkasse zusätzlich zu den oben erwähnten Prämienzuschlägen finale Prämienzuschläge in Vorbereitung der Fondsschliessung festsetzen. Dabei wird von einer abschliessenden Abgeltung gesprochen, wobei gleichzeitig die Prämien wieder anhand der Schätzung der Kosten durch die Meldung der Versicherer erfolgt und zusätzlich die Statistiken über alle Schadensfälle des betroffenen Versicherungszweigs. Für die SVP schiesst der letzte Punkt übers Ziel hinaus, da ein Prämienzuschlag ermöglicht wird für potenzielle Forderungen, die noch gar nicht geltend gemacht worden sind. Allein der Umstand, dass ein Fonds aufgrund unverhältnismässigen administrativen Aufwands wieder geschlossen wird, berechtigt nicht, allfällige künftige Forderungen gestützt auf Statistiken im Vorfeld einzuziehen und damit letztlich die Versicherten prophylaktisch zu belasten. Gerade bei Grossereignissen sind solche Statistiken noch mehr mit Unsicherheit behaftet als übliche Statistiken, die sich auf namhafte Erfahrungswerte stützen. Das Risiko einer vorzeitigen Fondsschliessung soll nicht auf die Versicherten übergehen, die keinen Einfluss auf diesen Entscheid haben».
3.3 Verzicht auf Stellungnahme
Die Kantone Glarus, Obwalden, Tessin, Zürich und Zug verzichten aufgrund fehlender Betroffenheit auf eine Stellungnahme. Die Solida Versicherungen AG verzichtet auf die Stellungnahme, da sie sich bereits im Rahmen der Arbeitsgruppe einbringen konnte. Auch der Schweizerische Gemeindeverband hat auf eine Stellungnahme verzichtet.