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Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 5 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
4 Marktrisiko (levered Beta)
4.1 Das Marktrisiko (levered Beta) entspricht dem Produkt aus dem Marktrisiko
unter Ausschluss der Verschuldung (unlevered Beta) und einem Faktor, derden Einfluss des Verhältnisses von Eigen- und Fremdkapital auf die Eigenkapitalrendite abbildet (Leveragefaktor).
4.2 Das unlevered Beta wird mit Hilfe einer Peergroup aus vergleichbaren euro-
päischen Netzbetreibern ermittelt. Die Peergroup wird jährlich überprüft und wenn möglich verbessert. Dabei wird auf die Vergleichbarkeit der Peergroup mit Schweizer Netzbetreibern in Bezug auf den Umsatzanteil von Stromverteilung und -transport, den Regulierungsrahmen einschliesslich der Art der Preisregulierung und andere relevante Risikotreiber geachtet. Etwaige Unterschiede des Risikoprofils zwischen Peergroup und Schweizer Netzbetreibern können mit unterschiedlichen Gewichtungen von Teilen der Peergroup oder einzelner Peers oder mit direkten Korrekturen am unlevered Beta berücksichtigt werden. Bei den erforderlichen Korrekturen wird der Fokus auf die europäischen Übertragungsnetzbetreiber gelegt.
4.3 Für die Bestimmung des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes wird das un-
levered Beta wie folgt gerundet:
tatsächlicher Wert gerundeter Wert
unter 0,05 Prozent 0,0 Prozent
von 0,05 bis unter 0,15 Prozent 0,1 Prozent
von 0,15 bis unter 0,25 Prozent 0,2 Prozent
von 0,25 bis unter 0,35 Prozent 0,3 Prozent
von 0,35 bis unter 0,45 Prozent 0,4 Prozent
von 0,45 bis unter 0,55 Prozent 0,5 Prozent
von 0,55 bis unter 0,65 Prozent 0,6 Prozent
von 0,65 bis unter 0,75 Prozent 0,7 Prozent
von 0,75 bis unter 0,85 Prozent 0,8 Prozent
über 0,85 Prozent 0,9 Prozent
5 Risikoloser Zinssatz für das Fremdkapital
5.1 Der risikolose Zinssatz für das Fremdkapital entspricht der für das vorange-
hende Kalenderjahr veröffentlichten durchschnittlichen Jahresrendite von Schweizer Bundesobligationen mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren (Zero-Bond-Rendite).
5.2 Er wird gerundet auf den Mittelwert zwischen den beiden ganzen Prozentzah-
len, zwischen denen die durchschnittliche Jahresrendite zu liegen kommt.