Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 57 Seiten
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B Bundesbeitrag an Abbruchprämie
Eine Vielzahl von Kantonen fordert, dass sich der Bund an der Finanzierung der Abbruchprämie be- teiligt (AG, BE, SG, TI, ZH). Die BPUK schlägt vor, dass der Finanzierungsanteil des Bunds im natio- nalen Durchschnitt 70-80% betragen soll; er soll dabei abhängig sein von den jeweiligen kantonalen Rahmenbedingungen. BE erwartet einen namhaften Beitrag des Bundes, d.h. mindestens 50-80%.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Abbruchprämie könne nicht allein durch die Kantone finanziert werden (ZH; BPUK). Dies entspreche nicht der bisherigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit (BPUK). Zudem werde das Bauen ausserhalb der Bauzonen weitgehend durch den Bund geregelt, was eine Beteiligung des Bundes rechtfertige (SG). Weiter hat eine zusätzliche Inanspruchnahme des Mehrwertfonds zur Folge, dass dann für die daraus zu finanzierenden Aufgaben der Innenentwicklung nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen (BE, TI, ZH).
C Inkrafttreten
Die Kantone LU, NE, SH, TI, VS und ZG sowie die BPUK weisen darauf hin, dass die Kantone genü- gend Zeit benötigen, um ihre eigenen Rechtsgrundlagen und Instrumente an die neuen bundesrechtli- chen Anforderungen anpassen zu können. Mit den entsprechenden Arbeiten könne erst begonnen werden, wenn der definitive Erlasstext der revidierten RPV feststehe. Für die Anpassungsarbeiten würden mindestens neun Monate benötigt.