Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 57 Seiten

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1. Allgemeines

1.1 Gegenstand der Vernehmlassung

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunika- tion (UVEK) am 19. Juni 2024 beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den ge-

samtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschwei- zerischen Dachverbänden der Wirtschaft sowie den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsver- fahren zur Änderung der Raumplanungsverordnung durchzuführen. Es ging dabei um die Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 9. Oktober 2024. Der Vernehmlassungsentwurf enthielt insbesondere die Ausführungsbestimmungen zur Stabilisierung des Gebäudebestands und der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen,

zum Gebietsansatz, zur Gewährung von Erleichterungen hinsichtlich Geruchs- und Lärmimmissionen aus der Landwirtschaft, zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Ener- gien sowie Massnahmen zur Verfahrensoptimierung im Bereich des illegalen Bauens.

1.2 Vernehmlassungsteilnehmende

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind 192 Stellungnahmen eingegangen.

Die Mitte, das Bundesgericht, SAV und SFV haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

LU, NE, SH, SO und ZG schliessen sich der Stellungnahme der BPUK an.

AI, GR, NW und VS schliessen sich der Stellungnahme der RKGK an.

1.3 Generelle Haltung zu wichtigen Teilelementen der Vernehm lassungsvorlage

A Stabilisierungsziele ausserhalb der Bauzonen

Von den Kantonen LU, NE, SH, TI, VS, ZG und ZH sowie der BPUK wurde im Bereich der Stabilisie- rungsthematik eine Überarbeitung und Vereinfachung der entsprechenden Vorschriften gefordert. Kri- tisiert wurden insbesondere die Massnahmen zur Kontrolle der Einhaltung der Stabilisierungsziele; diese seien mit einem unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand für die Datenerhebung verbunden (BE, LU, NE, OW, SH, SO, TI, VS, ZG; SSV; BPUK, EspaceSuisse-TI, metal.suisse,

RKBM, RWU, Strauss, UFS). Weiter hielten viele Vernehmlassungsteilnehmende den in der Ver- nehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Entwicklungsspielraum von plus 1 % gegenüber dem Stand am 29. September 2023 für zu restriktiv. Ein Spielraum von plus 2 % sei sachgerechter, zumal dies auch im Gesetzgebungsprozess so diskutiert worden sei (AI, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG; SVP; SAB; SBV, sgv; ASR, Aviforum, Baumeister, BEBV, Bell, BPUK, Braun- vieh, BVAG, BVAR, GalloSuisse, GLBV, HOS, metal.suisse, MS, Prométerre, RKGK, SBLV, SGBV, SGP, SMP, SOV, Suisseporcs, SVZ, Swiss Beef, swissherdbook, VLS, VSGP, VSKP, WLK, ZBB,

ZBV). BE und GE halten einen Entwicklungsspielraum von plus 1 % für angemessen. GRÜNE

Schweiz, SPS, BirdLife, BPK, Casafair, FFW, FSU, Heimatschutz-CH, Landschaftsinitiative, oeku, Pro Natura-BE, Pro Natura-BS, Pro Natura-GL, Pro Natura-JU, Pro Natura-LU, Pro Natura-NE, Pro Na- tura-SH, Pro Natura-VD, Pro Natura-ZH, PUSCH, ROREP, SIA, SL-FP, VCS und WWF sprechen sich für einen Spielraum von plus 0,5 % aus. Die Vogelwarte verlangt einen Spielraum von plus 0,3 %.