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Vernehmlassung 2024/63: 18.455 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen · 2 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über die Anpassung von Bestimmungen für Selbstständigerwerbende im Sozialversicherungsrecht

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

Minderheit (Meyer Mattea, Brenzikofer, Crottaz, Gysi Barbara, Marti Samira, Piller Carrard, Weichelt, Wyss)

Nichteintreten

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 6. Oktober 20203 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts

Art. 12 Abs. 3 und 4

3Für die Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden einerseits und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern andererseits wird das Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos berücksichtigt. Kann der Status nicht klar bestimmt werden, so werden allfällige schriftliche Parteivereinbarungen berücksichtigt.

4Der Bundesrat regelt die Kriterien für die Bestimmung der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos sowie die Anforderungen an die Parteivereinbarungen.

SR ..........

1BBl 2024 ...

2BBl 2024 ...

3 SR 830.1

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