Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/9: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk · 4 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,

Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Abteilung Telecomdienste und Post

Erläuterungen

Verordnung über Massnahmen zur Senkung

des Verbrauchs von elektrischer Energie im

Mobilfunk

Aktenzeichen: BAKOM-032-4/2/1/1/1/3/2/3

Geschäftsfall:

1. Ausgangslage

Im Fall einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Strommangellage, der die Wirtschaft nicht selbst begegnen kann, kann der Bundesrat gemäss Landesversorgungsgesetz vom 17. Juni 2016 (LVG; SR 531) zeitlich begrenzte Interventionsmassnahmen zur Bewirtschaftung der Stromversorgung treffen. Mit Blick auf die drohende Mangellage im Winter 2022/2023 hat der Bundesrat sogenannte Bewirtschaftungsmassnahmen erarbeitet, die sowohl die Nachfrage lenken als auch den Stromverbrauch reduzieren sollen. Die Bewirtschaftungsmassnahmen «Kontingentierung» und «Sofortkontingentierung» richten sich an grosse Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 MWh. Bei deren Umsetzung dürfen diese Grossverbraucher während eines festgelegten Zeitraums nur noch einen bestimmten Teil ihres üblichen Verbrauchs an elektrischer Energie beziehen.

In der Telekommunikation wäre durch die Bewirtschaftungsmassnahmen mit unvorhersehbaren Netzausfällen zu rechnen. Telekommunikation ist eine wichtige Infrastruktur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit digitalen und weiteren lebensnotwendigen Dienstleistungen. Im Krisenfall, wie beispielsweise während einer schweren Strommangellage, sind insbesondere kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie und Verkehr auf funktionierende Telekommunikationsnetze angewiesen, um die Folgen der Krise einzudämmen.

Bei den Strombewirtschaftungsmassnahmen ist darum die Telekommunikation gesondert zu regeln.

Die Telekommunikationsbranche hat unter dem Lead des Schweizerischen Verbands der Telekommunikation (asut) ein Branchenkonzept für Stromeinsparungen in der Telekommunikation vorgelegt. Gestützt auf dieses Branchenkonzept regelt die vorliegende Verordnung die Stromeinsparungen in der Telekommunikation.

Tritt eine schwere Strommangellage ein und kommen die Bewirtschaftungsmassnahmen Sofortkontingentierung und Kontingentierung zur Anwendung, so ermöglicht die vorliegende Verordnung Stromeinsparungen im Mobilfunk. Gleichzeitig werden die Verbrauchsstätten, die der Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, von den Bewirtschaftungsmassnahmen Sofortkontingentierung und Kontingentierung ausgenommen.

BAKOM-D-AFB23401/401