Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/9: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk · 4 Seiten
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Aktenzeichen: BAKOM-011.3-1/15/4
Art. 2 Berichterstattung
Die Massnahmen werden schwer vorherzusagende Auswirkungen haben, sodass umfassende und differenzierte Berichts- und Informationspflichten vorgesehen sind.
Die Mobilfunk-Kundinnen und -Kunden werden durch den Bund über die möglichen Transportengpässe informiert.
Art. 3 Vollzug
Der Vollzug liegt beim BWL.
Falls Massnahmen zu Totalausfällen der Mobilfunknetze führen sollten, was angesichts der Komplexität dieser Netze nie ausgeschlossen werden kann, kann das WBF diese Massnahmen suspendieren.
Da die Koordination mit den Mobilfunkkonzessionärinnen vertiefte Kenntnisse des Mobilfunks erfordert, stellt das BAKOM diese Koordination sicher.
Art. 4 Übergangsbestimmung
Eine Frist von zwei Wochen zur Umsetzung jeder Einschränkung ist äusserst knapp. Die Massnahmen wurden noch nie in allen Schweizer Mobilfunknetzen gleichzeitig umgesetzt. Entsprechend hoch ist das Risiko unvorhersehbarer Systemstörungen oder Systemausfälle. Aufgrund der noch unbekannten Auswirkungen der Massnahmen auf die Netzstabilität und die Versorgung sollten diese Massnahmen möglichst nur zeitlich etappiert in der beschriebenen Reihenfolge umgesetzt werden. Dabei sollte für jeden Schritt eine ausreichende Umsetzungs- und Anpassungsfrist eingeplant werden. Massnahmen der Sofortkontingentierung wirken kurzfristig und führen aufgrund der Komplexität der Telekommunikationsnetze zu untragbar grossen Risiken. Sie sind darum in der Verordnung nicht vorgesehen.
Anhang
Im Anhang werden die Domain-Namen aufgelistet werden, die den meisten mobilen Datenverkehr verursachen und darum auf den DNS-Servern der Mobilfunkkonzessionärinnen für Geräte im Mobilfunknetz gesperrt werden.
Der Bundesrat kann von der Sperrung einzelner Domains absehen, wenn diese die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen beeinträchtigen könnte.
Die Menge des Datenverkehrs zu den verschiedenen Internet-Domains ändert sich laufend. Es ist darum erst im Krisenfall sinnvoll, die Liste zu erstellen. Im vorliegenden Entwurf sind darum nur beispielhaft Domain-Namen für die DNS-Sperre aufgelistet.
4/4 BAKOM-D-AFB23401/401