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Vernehmlassung 2025/31: 21.470 n Pa. Iv. Roduit. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden · 2 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom …1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 19863 gegen den unlauteren Wettbewerb wird wie folgt geändert:

Art. 7a Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen im Besonderen

Unlauter handelt insbesondere, wer den lauteren und unverfälschten Wettbewerb beeinflusst, indem er:

a. gegen Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen, Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen verstösst, die dem Schutz von Arbeitnehmenden dienen und von denen nicht zuungunsten der Arbeitnehmenden abgewichen werden darf;

b. Löhne, Lohnzuschläge, Sozialversicherungsbeiträge oder andere geldwerte Leistungen zugunsten von Arbeitnehmenden nicht bezahlt.

1BBl 2025 ...

2BBl 2025 ...

3SR 241

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