Vorlage

Vernehmlassung 2025/31: 21.470 n Pa. Iv. Roduit. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

«%ASFF_YYYY_ID»

Minderheit (Dandrès, Arslan, Docourt, Funiciello, Jaccoud, Mahaim, Schmezer, Schneider Meret)

Art. 7a

2Die betroffenen Arbeitnehmenden werden über die festgestellten Verstösse informiert. Wenn gegen Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen verstossen wurde, werden auch die Organisationen, die diese unterzeichnet haben, informiert.

Art. 23 Abs. 1

1Wer vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Artikel 3, 4, 5, 6 oder 7a begeht, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.