Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes
Unter dem Strich ist die neue Bewilligung für Krypto-Institute für die Unternehmen mit einem Mehraufwand verbunden, kann jedoch mittel- bis langfristig zu positiven Auswirkungen führen.
5.4.3 Banken und andere Finanzinstitute
Die Einführung von wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmittel sowie die Etablierung regulierter Krypto-Institute können wesentliche Veränderungen für das traditionelle Finanzwesen mit sich bringen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Geschäftsaktivitäten der Banken und anderen Finanzinstituten, insbesondere im Bereich Zahlungsverkehr und Wertpapierhandel, durch Zahlungsmittel- und Krypto-Institute substituiert werden. Dies könnte zu einem verstärkten Wettbewerbsdruck führen und das Geschäftsmodell der traditionellen Finanzinstitute herausfordern. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass bezüglich der Aktivitäten von Krypto-Instituten die Anforderungen im Vergleich zu jenen an die Banken ausgeglichener gestaltet und damit das Level Playing Field gegenüber heute verbessert werden. Insgesamt wirkt ein solcher Wettbewerb innovationsfördernd, was langfristig Effizienzsteigerungen und eine Modernisierung des Finanzsektors begünstigen kann.
Darüber hinaus erhalten Finanzinstitute Rechtssicherheit hinsichtlich der Integration von wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmitteln in bestehende Produkte und Prozesse. Die regulatorischen Vorgaben ermöglichen eine risikobasierte Einbindung neuer Zahlungsmöglichkeiten und eröffnen Chancen zur Erschliessung zusätzlicher Geschäftsfelder im digitalen Zahlungsverkehr.
In regulatorischer Hinsicht ist zu beachten, dass Banken und Wertpapierhäuser keiner zusätzlichen Bewilligung als Krypto-Institut benötigen, wenn sie diese Dienstleistungen selbst anbieten wollen. Entsprechend wird hier kein zusätzlicher Aufwand erwartet. Anders verhält es sich jedoch, wenn Banken oder andere Finanzinstitute ein wertstabiles kryptobasiertes Zahlungsmittel ausgeben möchten. In diesem Fall ist eine Bewilligung als Zahlungsmittelinstitut erforderlich, was mit zusätzlichen Kosten und organisatorischen Anforderungen verbunden ist (s. Ausführungen unter Ziff. 5.4.1).
Darüber hinaus kann die Möglichkeit für Zahlungsmittelinstitute, ihre entgegengenommenen Kundengelder in HQLA mit kurzen Restlaufzeiten aufzubewahren, Auswirkungen auf den Schweizer HQLA-Markt und somit andere Marktteilnehmenden haben, die aufgrund von regulatorischen Vorgaben ebenfalls zur Haltung solcher Aktiva verpflichtet sind. Während bereits heute «Fintech-Institute» die aufbewahrten Kundengelder in HQLA der Kategorie 1 halten dürfen, ist der Effekt aufgrund der CHF 100 Mio. Limite bislang begrenzt. Mit der Aufhebung der Limite könnte die Nachfrage nach HQLA mit kurzen Restlaufzeiten jedoch deutlich steigen. Da das Angebot an HQLA – etwa in Form von Staatsanleihen oder SNB-Bills
– begrenzt ist, könnte dies zu einer Verknappung, sinkenden Renditen und Verdrängungseffekten gegenüber andere Marktteilnehmer führen. In Stressphasen besteht zudem das Risiko, dass beispielsweise grössere Abflüsse von den Zahlungsmittelinstituten zu abrupten Verkäufen führen, was die Stabilität und Funktionsfähigkeit des HQLA-Markts beeinträchtigen könnte.
5.4.4 Start-Ups
Die Vorlage beschränkt das Recht zur Ausgabe von wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmitteln auf die Zahlungsmittelinstitute. Der Bundesrat kann jedoch Ausnahmen vorsehen. So kann er insbesondere einen Innovationsraum vorsehen, wie er im Bankenbereich besteht (Art. 6 Abs. 2 BankV). Wenn solche Ausnahmen vorgesehen werden,