Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes

5.6 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage kann Effekte auf den Stromverbrauch und damit die Umwelt haben – wie stark diese ausfallen, ist derzeit jedoch schwierig zu beurteilen. Unklar ist insbesondere, ob und wie viele zusätzliche Unternehmen und Aktivitäten dadurch entstehen, in welchem Ausmass bestehende Tätigkeiten – im Inland oder Ausland – substituiert werden und ob technologische Entwicklungen den Strombedarf künftig weiter reduzieren werden. Wird es durch die Einführung der neuen Bewilligungskategorien zu einer Zunahme von Zahlungsmittel- und Krypto-Instituten und den damit verbundenen Aktivitäten in der Schweiz kommen, könnte dies mit einem höheren Stromverbrauch einhergehen. Ein erhöhter Stromverbrauch kann wiederum negative ökologische Folgen nach sich ziehen, insbesondere wenn der zusätzliche Energiebedarf nicht durch erneuerbare Quellen gedeckt wird.

Der Stromverbrauch wird durch den Validierungsmechanismus der für die Transaktion verwendeten Blockchain bestimmt. In der Vergangenheit nutzten viele Blockchains den sehr viel Energie verbrauchenden Validierungsmechanismus des «Proof of Work». Dies ist heute nicht mehr der Fall, da grosse Blockchains wie Ethereum, Cardano oder Solana den energieeffizienteren «Proof of Stake»-Mechanismus nutzen162.

Eine häufigere Nutzung der Blockchain-Technologie zur Durchführung von Finanztransaktionen könnte die Nutzung herkömmlicher Systeme wie Kreditkarten verringern. Der Einsatz dieser herkömmlichen Systeme verursacht auch Energiekosten. Derzeit verursachen blockchainbasierte Transaktionen, die den «Proof of Stake» verwenden, durchschnittlich höhere Energiekosten als Kreditkartentransaktionen. Diese Kluft hat sich jedoch in den letzten Jahren verringert, und einige Mechanismen des «Proof of Stake» sind sogar weniger energieintensiv als Kreditkartentransaktionen.163

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich wie das FINIG selber auf die Artikel 98 Absätze 1 und 2 der Bundesverfassung (BV), welche dem Bund die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über das Banken- und Börsenwesen sowie über Finanzdienstleistungen in anderen Bereichen gibt.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vorlage ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Ausführungen unter den Ziffern 2 verwiesen.

6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen geschaffen, noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen.

162 Hasyim, F., et al., 2025: Exploring sustainability in cryptocurrency protocols: environmental insights from PoW to PoS; BIS Economics and Business, 2(6), V225015.

163 Itai, A., Lavayssière, X., Villegas Bauer, G. 2022 : How Crypto and CBDCs Can Use Less Energy Than Existing Payment Systems; IMF Blog