Zwischenbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 121 Seiten
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1 Ausgangslage und allgemeiner Überblick über die Ergebnisse der Vernehmlassung
1.1 Ausganslage
1.1.1 Inhalt der Vorlage
Das vorliegende Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) umfasst einen Stabilisierungs- und einen Weiterentwicklungsteil. Der Stabilisierungsteil beinhaltet (i) die sektorielle Verankerung institutioneller Elemente in den bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Absicherungen und Prinzipien, (ii) die Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen in die bestehenden Land- und Luftverkehrsabkommen, (iii) weitere Anpassungen bestehender Abkommen (Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr sowie Landwirtschaft), (iv) Kooperationsabkommen in Forschung, Bildung, Weltraum und (v) die Verstetigung des Schweizer Beitrags.
Der Weiterentwicklungsteil umfasst (i) neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom (inkl. institutionelle Elemente und staatliche Beihilfen) und Lebensmittelsicherheit (inkl. institutionelle Elemente) sowie (ii) ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit. Ergänzt wird dies durch weiterführende Zusammenarbeit in Form (i) eines regelmässigen hochrangigen Dialogs und (ii) einer institutionalisierten parlamentarischen Zusammenarbeit. In einer gemeinsamen Erklärung wurden Übergangsregeln für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz– EU (Bilaterale III) festgelegt.
Die Umsetzung des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III) sieht gemäss Stand vom 13. Juni 2025 drei neue Bundesgesetze in den Bereichen Beihilfeüberwachung, Kohäsionsbeitrag und Binnenmarktinformation sowie die Anpassung von 32 Bundesgesetzen für die Umsetzung der Abkommen vor.1 Die Gesetzesänderungen enthalten zudem auch innenpolitische Begleitmassnahmen in den Bereichen Lohnschutz, Zuwanderung, Studiengebühren, Strom und Landverkehr. Es handelt sich dabei um Massnahmen, die für die Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge nicht zwingend sind, vom Bundesrat jedoch zugunsten der innenpolitischen Tragfähigkeit des Pakets Schweiz– EU (Bilaterale III) ausgearbeitet wurden.
Die Gesetzesänderungen werden in vier Bundesbeschlüssen zusammengefasst, die jeweils dem fakultativen Referendum unterstehen: ein Genehmigungsbeschluss zur Stabilisierung und drei Genehmigungsbeschlüsse zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Ergänzt werden diese von vier Finanzierungsbeschlüssen (Erasmus+, sowie betreffend
1 Die definitive Zahl der Gesetzeserlasse- und anpassungen kann erst mit der Verabschiedung der Botschaft angegeben werden.