Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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Gesundheitsabkommen die Krisenbewältigungskapazität erhöhe, wovon das Unternehmen in Bezug auf Kontinuität von Forschung und Produktion profitiere. Roche ist zudem der Ansicht, dass die europäische Zusammenarbeit auch indirekt den Forschungsstandort Schweiz stärkt. Die EKP vertritt die Auffassung, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis eindeutig für das Gesundheitsabkommen spricht und es wichtig ist, über die nötigen Mittel zu verfügen, um die Vorteile des Abkommens vollständig nutzen zu können.
12 weitere Teilnehmende beziehen keine klare Position, wobei scienceindustries unter anderem das Kosten-Nutzen-Verhältnis als eher schlecht beurteilt und verlangt, dass der Mehraufwand für Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Überwachung neuer Krankheitserreger möglichst gering gehalten werde. 6 weitere Teilnehmende lehnen das Gesundheitsabkommen ab, darunter MASS-VOLL und ABF Schweiz, die unter anderem Folgendes kritisieren: Souveränitätsverlust, Ausweitung der Vorrechte und Immunitäten für europäische Beamte sowie Kosten des Gesundheitsabkommens.
2.13.1.2 Möglichkeit zur Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheits-
abkommens
Zum Thema Möglichkeit zur Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens sind 41 Stellungnahmen eingegangen. 13 Teilnehmende sprechen sich für die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens aus (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VS, GLP, SP). 8 Teilnehmende beziehen keine klare Position (u. a. BS, BL, VD, H+, Interpharma, Roche). 20 Teilnehmende lehnen die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens ab (u. a. SVP, economiesuisse, SAV, SBVg, SGB, scienceindustries).
Die KdK sowie die 9 Kantone ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG und VS begrüssen die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Gesundheitsabkommens auf weitere Bereiche, wenn dies im Interesse beider Seiten liegt. Sie betonen, dass – sollten der Bundesrat und die EU dieses Kooperationsabkommen in Zukunft auf weitere Gesundheitsbereiche ausdehnen wollen – die Kantone vorgängig dazu konsultiert werden müssten. Die Kantone BS, BL und VD äussern sich nicht zur Möglichkeit einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens, halten es aber auch für wichtig, die Kantone einzubeziehen, falls eine mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs über die Gesundheitssicherheit hinaus zur Diskussion stehen würde.
Die GLP und die SP sprechen sich für die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens aus. Die GLP hält es zudem für sinnvoll, im Bereich der Arzneimittelversorgungssicherheit schnellstmöglich weitergehende Kooperationen im Rahmen des Gesundheitsabkommens zu prüfen. Die SVP lehnt die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens ab.
Economiesuisse, der SAV, der SBVg und der SGB lehnen die Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens ab und fordern insbesondere, dass das Gesundheitsabkommen keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt