Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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Bundesverwaltung erfordere, damit die Vorteile der Kooperation tatsächlich wirksam werden. Die Grünen betonen insbesondere, dass das Gesundheitsabkommen die Beteiligung an gemeinsamen Beschaffungsverfahren ermögliche, und weisen auch darauf hin, dass das ECDC im Bereich der Antibiotikaresistenzen eine wichtige Rolle spiele. 1 Partei (SVP) lehnt das Gesundheitsabkommen ab, insbesondere weil sie einen Autonomie- und Souveränitätsverlust der Schweiz befürchtet, dies auch im Zusammenhang mit der analogen Anwendung der institutionellen Elemente und den Kosten des Abkommens. Die SVP erwähnt ebenfalls, dass viele Aspekte unklar seien und geklärt werden müssten, so zum Beispiel die Anzahl der Agenturen oder Mechanismen der EU, an denen sich die Schweiz beteiligt, die Weitergabe vertraulicher Informationen, der Mehraufwand für die Kantone oder die Modalitäten bei einer allfälligen Beteiligung an einem gemeinsamen Beschaffungsverfahren.
Die 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband, SSV, SAB) sprechen sich alle für das Gesundheitsabkommen aus.
5 Dachverbände der Wirtschaft haben eine Stellungnahme eingereicht. 1 (SGB) spricht sich für das Gesundheitsabkommen aus. 3 (economiesuisse, SAV, SBVg) beziehen keine klare Position zum Gesundheitsabkommen. Sie erachten es als positiv, dass sich das Gesundheitsabkommen auf die Gesundheitssicherheit konzentriert, beurteilen aber das Kosten-Nutzen-Verhältnis als eher schlecht. Economiesuisse ist der Ansicht, dass zusätzliche personelle Ressourcen durch verwaltungsinterne Kompensationen sichergestellt und der Mehraufwand für Leistungserbringer möglichst gering gehalten werden sollten. 1 (SGV) lehnt das Gesundheitsabkommen ab, insbesondere weil neue Abkommen mit institutionellen Elementen nur abgeschlossen werden sollten, wenn sie unverzichtbar sind, was beim Gesundheitsabkommen fraglich sei.
29 weitere Teilnehmende befürworten das Abkommen, darunter Interpharma mit dem Hinweis, dass die Beschränkung des Gesundheitsabkommens auf die Gesundheitssicherheit die richtige Entscheidung sei. Für den Standort Schweiz und die Qualität des Gesundheitssystems habe sich die bisherige Nicht-Teilnahme der Schweiz an den wichtigen Gesundheitsmechanismen der EU negativ ausgewirkt. Die EKSI merkt an, dass der umfassende Zugang zum ECDC für die Schweiz zentral sei, denn nur so könnten die nationalen und internationalen epidemiologischen Entwicklungen umfassend analysiert und bewertet und daraus die richtigen Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen abgeleitet werden. Die EKSI ist auch der Auffassung, dass der Zugang zum ECDC die Expertise der Schweiz, namentlich auch in Bezug auf die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen, nachhaltig stärken wird. Der SWR hält fest, dass die Entwicklungen in den USA die Relevanz des ECDC noch verstärken würden. H+ unterstützt das Gesundheitsabkommen grundsätzlich, bedauert aber, dass keine umfassende externe Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vorliegt, die unter anderem die Höhe der zusätzlichen Kosten für die Leistungserbringer beinhaltet. H+ ist der Meinung, dass der Mehraufwand höher sein könnte als im erläuternden Bericht angegeben, und fordert eine kostendeckende Vergütung. Die FMH weist darauf hin, dass die Umsetzung des Gesundheitsabkommens zu einem Mehraufwand für die Leistungserbringer führen könnte, und verlangt eine entsprechende Entschädigung. H+ merkt auch an, dass es wichtig sei, dass im BAG Synergien zwischen dem Projekt NASURE und der Umsetzung des Gesundheitsabkommens genutzt würden. Roche hält fest, dass das