Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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schaffe und nicht auf den Themenbereich Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU) ausgeweitet werden dürfe. Der SAV ist der Auffassung, dass eine solche künftige Ausweitung Risiken für die Qualitätsaufsicht und das Territorialitätsprinzip birgt.

5 weitere Teilnehmende beziehen keine klare Position zur Möglichkeit einer künftigen Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens, erwarten aber einen frühzeitigen Einbezug im Falle einer Weiterentwicklung (u.a. Interpharma, H+). Interpharma hält fest, dass der Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens nicht auf den Themenbereich Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU) ausgeweitet werden solle. Aus Sicht der forschenden Industrie wäre jedoch eine vertiefte Zusammenarbeit in den Bereichen der europäischen Referenznetzwerke und eHealth sinnvoll.

15 weitere Teilnehmende stellen sich gegen eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesundheitsabkommens über die Gesundheitssicherheit hinaus. Scienceindustries nennt EU-Rechtsakte, die künftig nicht in das Gesundheitsabkommen einbezogen werden sollten. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtungen in den Bereichen Lieferketten, künstliche Intelligenz, European Green Deal, REACH-Verordnung und Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU).

2.13.1.3 Allgemeine Position zum Protokoll EU4Health

Insgesamt sind 45 Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Protokoll EU4Health eingegangen. 41 Teilnehmende sprechen sich für das Protokoll EU4Health aus (u. a. KdK, ZH, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VD, VS, Die Mitte, EVP, Grüne, SP, SSV, SGV, EKSI, ETH-Rat, pharmasuisse, kf, swissuniversities, EKP). 4 Teilnehmende lehnen das Protokoll EU4Health ab (u. a. SVP, Zukunft CH).

Die KdK und 11 Kantone (ZH, GL, ZG, FR, SO, BL, AR, AI, SG, VD, VS) sprechen sich für das Protokoll EU4Health aus. Die KdK merkt an, dass die Teilnahme der Schweiz am mehrjährigen Gesundheitsprogramm der EU sich auf den Teil beschränkt, der mit dem Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens zusammenhängt, also den Bereich «Krisenvorsorge». Diese Lösung erachtet sie als zweckmässig, da die Schweiz so nur den Programmteil mitfinanziere, zu dem sie Zugang habe.

4 Parteien (Die Mitte, EVP, Grüne, SP) sprechen sich für das Protokoll EU4Health aus. Die SP würde auch eine Teilnahme der Schweiz an der nächsten Programmperiode (2028–2034) begrüssen. Die SVP lehnt das Protokoll EU4Health sowie jegliche künftige Teilnahme an diesem Programm ab.

Der SSV befürwortet das Protokoll EU4Health insbesondere, weil es für die Städte als Hochschul- und Forschungsstandorte vorteilhaft sei.

Der SGV spricht sich ebenfalls für das Protokoll EU4Health aus.