Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Übersicht

Ausgangslage

Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden Rohstoffe und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt, spielt der Zugang zu ausländischen Märkten eine unabdingbare Rolle. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass dieser Zugang möglichst weitreichend und geografisch diversifiziert ist. Damit wird auch die Widerstandsfähigkeit in Krisen gestärkt. Gleichzeitig konzentriert sich die Schweiz auf ihre wichtigsten Wirtschaftspartner. Die EU ist mit einem Anteil von rund 59 Prozent am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Aus diesen Gründen stehen die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen mittels des bewährten bilateralen Wegs zwischen der Schweiz und der EU im Zentrum der bundesrätlichen Aussen- und Wirtschaftspolitik. Die Welt wird instabiler, unsicherer und unvorhersehbarer. Globale Entwicklungen fordern die einzelnen Staaten heraus: Grossmächtekonkurrenz, zunehmendes Gewicht neuer informeller Gruppierungen (z. B. BRICS), Erosion des internationalen Rechts (Macht vor Recht), die Klimaveränderung, ein weiter zunehmender Migrationsdruck, Entwicklungen in der Informationstechnologie und im Energiesektor, aber auch wachsende Staatsschulden, eine Fragmentierung der internationalen Wirtschaftsordnung, zunehmende handelspolitische Spannungen sowie fragmentierte und polarisierte Gesellschaften. Ein regelrechter «Ring of Fire» mit dem Krieg in der Ukraine, Unruhen im Balkan und im Kaukasus, Konflikten im Mittleren Osten, einer instabilen Lage in Nordafrika sowie Machtumstürze in Subsahara-Afrika machen die Weltlage zu einem fragilen Umfeld. Diesen globalen Instabilitäten kann die Schweiz entgegentreten, wenn die Beziehungen zu ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, zu Partnern, die ihre Werte teilen, stabil und berechenbar sind. Vor diesem Hintergrund sind geregelte Beziehungen zur EU für die Schweiz von strategischer Bedeutung.

Die Schweiz verfolgt seit mehr als 25 Jahren auf konsequente Weise den bilateralen Weg mit der EU. Der bilaterale Weg weist von allen Optionen (Nichtstun, Freihandel, Beitritt zum EWR, Beitritt zur EU) das ausgewogenste Verhältnis von konkretem, namentlich wirtschaftlichem Nutzen sowie politischem Gestaltungsspielraum auf. Die Erfahrung aus diesen 25 Jahren zeigt, dass der bilaterale Weg sich bewährt. Er wurde deshalb direkt und indirekt neun Mal durch das Volk an der Urne bestätigt. Die Schweiz kann aufgrund der mit der EU abgeschlossenen Binnenmarkt- und Kooperationsabkommen gezielt an denjenigen Bereichen teilhaben, die ihren Kernanliegen dienen, ohne dass die Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gerichte oder des Volkes eingeschränkt werden. Mit den ausgehandelten Mitwirkungsrechten in der dynamischen Rechtsübernahme für Bund, Kantone und Parlament wird sie sich in Zukunft ausserdem bei der Weiterentwicklung des Rechts, das Teil der Abkommen ist und sein wird, einbringen können.