Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Im Status eines nicht assoziierten Drittlandes ist der Schweiz ein erheblicher administrativer Aufwand entstanden. Die Mittelverwaltung und die finanztechnische Prüfung der Projekte müssen im Rahmen der Übergangsmassnahmen durch das SBFI übernommen werden, was zusätzliche Mittel und Personalressourcen erfordert. Im Falle einer Assoziierung entfallen diese administrativen Mehrbelastungen für die Ausschreibungen ab dem Zeitpunkt der Assoziierung. Die bereits eingegangenen Projektverpflichtungen im Drittland-Status müssen jedoch vom SBFI und seinen Partnerorganisationen bis zum Ende der Projekte, das heisst bis circa 2035, weiter begleitet werden. Die wissenschaftliche Evaluation von Projekten, die finanztechnische Prüfung sowie die Auszahlung der Mittel werden bei einer Assoziierung wieder direkt durch die Europäische Kommission erfolgen, was den administrativen Aufwand für die Schweiz deutlich reduzieren würde. Zudem kann die Europäische Kommission dank ihrer umfassenden Prüfkapazitäten von Skaleneffekten profitieren, was die Effizienz weiter steigert und die administrativen Kosten senkt.
Im assoziierten Status können Akteure in Forschung und Innovation in der Schweiz auch wieder vollwertige Partner in Verbundprojekten werden und die bedeutsame Rolle der Projektleitung übernehmen, in welcher sie massgeblich zur Gestaltung und Durchführung von Forschungs- und Innovationsprojekten beitragen können.
Dringlichkeit der Assoziierung
Das Jahr 2025 ist für die Beteiligung an Horizon Europe von besonderer Bedeutung,
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da es den Beginn des neuen strategischen Plans für die Jahre 2025-2027 markiert. Dieser Plan legt die strategischen Leitlinien für die letzten drei Jahre von Horizon Europe fest und zielt darauf ab, die Investitionen in Forschung und Innovation auf globale Herausforderungen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und digitaler Wandel auszurichten. Durch eine provisorische Assoziierung ab 2025 bzw.
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eine vorläufige Anwendung des EUPA können Teilnehmende in der Schweiz frühzeitig von den neuen Prioritäten und Fördermöglichkeiten profitieren und ihre Forschungsstrategien entsprechend ausrichten. Dies bietet Planungssicherheit und ermöglicht eine optimale Vorbereitung auf die kommenden Programmjahre.
Die Dringlichkeit einer Assoziierung ergibt sich auch dadurch, dass die Ausschreibungen des Jahres 2025 bereits angelaufen sind. Mit einer Assoziierung zu einem späteren Zeitpunkt riskiert die Schweiz, von zentralen Initiativen ausgeschlossen zu werden und damit wertvolle Möglichkeiten zur Teilnahme an wegweisenden Projekten, insbesondere im digitalen Bereich, zu verspielen. Die baldmöglichste Assoziierung ist entscheidend, um weiterhin aktiv im internationalen Wettbewerb um Forschungsförderung und in Innovationsprojekte mitwirken zu können.
Die Assoziierung ermöglicht auch die Teilnahme an zahlreichen Aktivitäten im Rahmen der Forschungsinfrastruktur ITER und des Programms Digital Europe (DEP), die
456 Abrufbar unter: www.research-and-innovation.ec.europa.eu > Funding > Funding opportunities > Funding programmes and open calls > Horizon Europe > Strategic plan.
457 Die vorläufige Anwendung des EUPA wird mit der Ratifizierung, spätestens aber 2028 beendet. Bei einer Ratifizierung tritt das Abkommen (inkl. Protokolle) definitiv in Kraft. Ein bestehendes Abkommen ist auch Voraussetzung für den Abschluss weiterer Protokolle zur Teilnahme an zukünftigen Programmgenerationen.