Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Botschaften finanziert. Eine Assoziierung an die von 2021-2027 laufende Programmgeneration von Erasmus+ konnte 2021 nicht realisiert werden. Die Europäische Kommission vertrat, wie im Bereich Forschung und Innovation, die Haltung, dass ohne Klärung der institutionellen Fragen zwischen der EU und der Schweiz keine weiteren Schritte zu einer Assoziierung erfolgen könnten.

Über die «Schweizer Lösung» entwickelte die Schweiz die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung weiter. Die Beteiligungszahlen konnten laufend ausgebaut werden, im Jahr 2024 konnten Mobilitäten von über 16 400 Personen über alle Programme (inkl. Länder ausserhalb Europas) gefördert werden. 2017 waren dies rund 11 200 Personen. Das Wachstum fällt jedoch heute im Vergleich zu anderen, an Erasmus+ assoziierten Ländern niedriger aus. Zudem kann sich die Schweiz nur eingeschränkt an Aktivitäten und Massnahmen von Erasmus+ beteiligen.

«Schweizer Lösung»

Die im Rahmen der «Schweizer Lösung» geförderten Aktivitäten stehen allen Institutionen sämtlicher Bildungsbereiche offen. Sie orientieren sich weitgehend an den Hauptschwerpunkten von Erasmus+ und sind mit diesen kompatibel. Die Zusammenarbeit von Schweizer Institutionen mit Partnern aus Erasmus+-Programmländern ist somit in gewissen Bereichen möglich. Jedoch ist der Zugang zu den Aktivitäten und Mitteln der Erasmus+-Förderinstrumente für Schweizer Institutionen und Organisationen im Vergleich zu solchen aus Erasmus+-Programmländern stark eingeschränkt. Die «Schweizer Lösung» berücksichtigt dies und bietet, wo möglich, parallele Ersatzmassnahmen. Es werden folgende Kategorien des Zugangs unterschieden:

– Offener Zugang: Schweizer Akteure haben uneingeschränkten Zugang zu Aktivitäten und Mitteln des Erasmus+-Förderinstruments und können Mittel bei der EU-Kommission beantragen.

– Eingeschränkter Zugang: Schweizer Akteure können zwar teilnehmen, haben aber im Unterschied zu Institutionen aus Erasmus+-Programmländern weniger Rechte und erhalten nur in Einzelfällen eine finanzielle Unterstützung durch Erasmus+-Mittel. In der Regel werden sie deshalb direkt mit Schweizer Mitteln unterstützt.

– Blockierter Zugang, parallele Ersatzmassnahmen: Schweizer Akteure haben keinen Zugang zu Aktivitäten und Mitteln des Erasmus+-Förderinstruments. Die «Schweizer Lösung» bietet parallele Ersatzmassnahmen, die direkt mit Schweizer Mitteln finanziert werden.

– Blockierter Zugang, keine parallelen Massnahmen: Schweizer Akteure haben keinen Zugang zu Aktivitäten und Mitteln des Erasmus+-Förderinstruments. Die «Schweizer Lösung» bietet keine parallelen Ersatzmassnahmen.

Wie die Übersicht im Anhang 2.8 (1) aufzeigt, hat die Schweiz vollen oder eingeschränkten Zugang nur zu rund einem Drittel der im Rahmen von Erasmus+ insgesamt möglichen Aktivitäten. Zu den restlichen Aktivitäten ist der Zugang für Schweizer Institutionen und Organisationen blockiert. Dies gilt insbesondere für die Mobilität