Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 489Fedlex · Erläuternder Bericht
von Einzelpersonen. Für einen Drittel dieser Aktivitäten mit blockiertem Zugang werden Ersatzmassnahmen geboten. Diese umfassen Aktivitäten, die auf die Förderinstrumente von Erasmus+ gestützt sind, jedoch werden sie vollumfänglich mit Schweizer Mitteln finanziert, d.h. die Schweiz finanziert dabei – im Unterschied zu Erasmus+-Programmländern – sowohl eingehende als auch ausgehende Mobilität. Die Zusammenarbeit von Organisationen und Institutionen ist nur teilweise möglich, ebenso die politische Zusammenarbeit.
Begleitmassnahmen im Rahmen der «Schweizer Lösung»
Auch im Rahmen der «Schweizer Lösung» werden nationale Begleitmassnahmen umgesetzt, um die optimale Wirkung und Nutzung der Förderaktivitäten zu unterstützen. Für diejenigen Massnahmen, zu denen die Schweiz keinen Zugang zum Netzwerk auf EU-Ebene hat, werden autonome, parallele Massnahmen angeboten. Ein wesentlicher Teil der Begleitmassnahmen wird von der nationalen Agentur Movetia umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise Promotionstätigkeiten, Vernetzungsaktivitäten, vorbereitende Besuche sowie Massnahmen zur Qualitätssicherung und Akkreditierung der antragstellenden Institutionen und Organisationen. Zu den Begleitmassnahmen, die durch andere Akteure verantwortet werden, gehören spezialisierte Durchführungs- und Kontaktstellen, Netzwerke und Initiativen. Diese unterstützen die nationalen Akteure, die Informationsverbreitung und die Vernetzung an der Schnittstelle zwischen Schweizer und EU-Aktivitäten sowie auf nationaler Ebene. Dazu zählen das Schweizer Informations- und Verbindungsbüro SwissCore in Brüssel, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa Eurydice, das Informationsnetzwerk Eurodesk zum Thema Auslandsaufenthalte für junge Menschen, Euroguidance, welches die Internationalisierung in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt, sowie die Beteiligung an der Organisation Academic Cooperation Association (ACA), welche die Internationalisierung in der Hochschulbildung fördert.
2.8.2.4 Die Bedeutung einer Assoziierung der Schweiz an den BFI- Programmen der EU
2.8.2.4.1 Dringlichkeit einer Assoziierung am Horizon-Paket 2021- 2027
Einer Assoziierung der Schweiz am «Horizon-Paket 2021–2027» ist für die nationale Forschungslandschaft aber auch für die Wirtschaft von hoher Bedeutung. In den letzten Jahren gab es mehrere öffentliche Aussprachen und Stellungnahmen von Vertreterinnen und Vertretern der Schweizer Forschungs- und Innovationslandschaft, die eine Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket forderten. Darüber hinaus wurden zwischen 2021 und 2024 zahlreiche parlamentarische Vorstösse und Standesinitiativen eingereicht, die dasselbe Ziel verfolgten (s. Ziff. 1.5).
Positive Auswirkungen der Assoziierung
Eine Assoziierung an das Horizon-Paket bringt mehrere wichtige positive Auswirkungen, darunter den Zugang zu exzellenter Wissenschaft, Innovation und Vernetzung, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Intensivierung des Wettbewerbs sowie die Reduktion der administrativen Mehrbelastung, die durch den Status der Nichtassoziierung entstanden ist.