Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Schweizer Pflichtbeitrag für die Beteiligung an Erasmus+ und (2) nationale Zusatzkosten (s. Ziff. 2.8.7.2).
Zukünftige Programmgenerationen: Analog zum Horizon-Paket dauert die aktuelle Programmgeneration Erasmus+ bis Ende 2027. Eine Assoziierung der Schweiz an die Folgegeneration ist möglich, vorbehältlich der Ausgestaltung der Programme und der Beteiligungsmöglichkeiten für Drittstaaten seitens EU. Die finanziellen Auswirkungen einer solchen Beteiligung sind mit grösseren Unsicherheiten behaftet. Ausgestaltung und Umfang der nächsten Programmgeneration ab 2028 hat die EU noch nicht definiert. Eine zukünftige Beteiligung unterliegt in jedem Fall gesonderten Finanzierungsbeschlüssen der eidgenössischen Räte.
2.8.9.1.2 Personelle Auswirkungen
Personalaufwand für die Beteiligung am Horizon-Paket
Die Assoziierung am Horizon-Paket sowie die Ausfinanzierung der Übergangsmassnahmen 2021–2024 haben einen befristeten Mehrbedarf an Stellen zur Folge.
Der unbefristete Personalbestand des zuständigen Ressorts ist darauf ausgelegt, die Interessensvertretung der Schweiz in den Programmkomitees und Netzwerken auf EU-Ebene wahrzunehmen. Die Forschungsprogramme funktionieren mehrheitlich mit detaillierten Ausschreibungen, die von Programmkomitees definiert und verabschiedet werden. Diese setzen sich aus Ministerialvertreterinnen und -vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten zusammen, die sich regelmässig in Brüssel treffen. Es ist auch Aufgabe dieser Programmkomitees, die korrekte Implementierung der Programme zu überwachen. Dazu kommen übergreifende Strategiekomitees zur Ausrichtung des Europäischen Forschungsraums. Das SBFI stellt durch den Einsitz in diesen Komitees sicher, dass die Interessen der Schweiz umfassend und kohärent vertreten werden. Diese Aufgaben werden vom unbefristeten Stellenetat von 10.7 VZÄ abgedeckt.
Während der Nicht-Assoziierung in den Jahren 2021-2024 hat das SBFI nationale Übergangsmassnahmen umgesetzt. Daraus resultierten rund 2500 Beteiligungen an Projekten, welche bis zu ihrem Abschluss weiterbetreut werden müssen. Diese Betreuung umfasst die wissenschaftliche und finanzielle Berichterstattung, um den effizienten und korrekten Einsatz der Fördermittel sicherzustellen. Aufgrund der durchschnittlichen Projektdauer und der erwarteten Verlängerung von Projekten wird sich diese Aufgabe bis ins Jahr 2035 hinziehen.
Für die Abwicklung der Übergangsmassnahmen wurden zusätzliche, befristete Stellen bewilligt, in der Annahme einer auf die Jahre 2021 und 2022 beschränkten Nicht-Assoziierung und dass die durch den Wegfall von Arbeiten in Verbindung mit der Interessensvertretung freiwerdenden Ressourcen ebenfalls für die Umsetzung der Übergangsmassnahmen eingesetzt werden können. Mit der Nicht-Assoziierung am Horizon-Paket in den Jahren 2021-2024 fallen nun etwa doppelt so viele Projekte an als in der ursprünglichen Planung des Stellenetats vorgesehen. Ebenso wird sich die Ausfinanzierung der Projekte nun länger hinziehen als ursprünglich angenommen. Mit der vorläufigen Anwendung des EUPAs müssen ab 2026 die unbefristeten VZÄ