Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Drittens eröffnet sich dem SBFI als nationale Behörde mit der Assoziierung die Möglichkeit, an zentral verwalteten Programmaktivitäten teilzunehmen, welche die Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit betreffen. Diese Beteiligungen stützen die Ziele der internationalen BFI-Strategie, die Schweiz als führenden Bildungsstandort in Europa zu positionieren. Einzelne Aktivitäten können an interne und externe Akteure (z.B. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Kantone, Verbände, Agenturen) delegiert werden; Oberaufsicht und Vertretung in den zentralen Programm- und Fachgremien müssen jedoch durch das SBFI wahrgenommen werden.

Für die Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben wird eine Vollzeitstelle benötigt. Die Aufgaben umfassen einerseits die Aufsichtsaktivitäten über die Verwaltung des Programms auf nationaler Ebene durch die nationale Agentur (Umsetzung des Arbeitsprogramms gemäss Vereinbarung, ordnungsgemässe Verwaltung der Mittel, verwendete Ressourcen, Risikomanagement, erreichte Resultate/Wirkung) sowie die jährliche Berichterstattung an die Europäische Kommission über diese Tätigkeiten. Andererseits muss die nationale Behörde die Aufsicht über die Arbeit der unabhängigen Prüfstelle wahrnehmen. Dies beinhaltet das Abschliessen einer Vereinbarung mit der unabhängigen Prüfstelle und die Überprüfung der Erfüllung der entsprechenden Anforderungen während des gesamten jährlichen Prüfungsverfahrens (Planungsphase, am Ende der Rechnungsprüfung sowie am Ende der Prüfung der Managementerklärung der nationalen Agentur). Zudem muss das SBFI die Empfehlungen an die nationale Agentur nachverfolgen, die im Rahmen der jährlichen Managementerklärungen und bei der sogenannten Ex-ante Konformitätsbewertung durch die Europäische Kommission festgestellt wurden, sowie die Umsetzung dieser Empfehlungen sicherstellen.

Die Wahrnehmung der Interessensvertretung auf EU-Ebene beinhaltet die Teilnahme an politisch-strategischen Treffen auf Ebene der Minister und Generaldirektoren (mindestens sechs bis acht Treffen pro Jahr, jeweils im Rahmen der halbjährigen EU-Präsidentschaften), an den Sitzungen des Programmkomitees (rund vier pro Jahr) sowie an den Treffen der EU-Fachgremien für die jeweiligen Bildungsbereiche (rund zehn neue Gremien mit je vier Treffen pro Jahr). Für die Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung dieser Treffen sowie für die Teilnahme an den Projekten der Leitaktion 3 werden zwei Vollzeitstellen benötigt.

Die für diese Aufgaben (Interessenvertretung auf EU-Ebene, Aufsicht über die Agentur, Berichterstattung an EU) notwendigen zusätzlichen Ressourcen belaufen sich damit auf drei Vollzeitäquivalente. Tabelle 2.8.9.1 (5) gibt einen Überblick über die im Finanzplan 2026-2028 enthaltenen sowie die im Falle einer Assoziierung ab 2027 zusätzlich benötigten Personalressourcen. Diese Stellen sollen unbefristet sein, damit das SBFI diese Aufgaben bei einer weiteren Assoziierung der Schweiz in der nächsten Programmgeneration 2028 – 2034 weiterhin wahrnehmen kann. Vorbehalten bleiben die entsprechenden Finanzierungsbeschlüsse des Parlaments.

Übersicht personeller Mehrbedarf für die Beteiligung an den BFI-Programmen

Die nachstehende Tabelle weist den personellen Mehrbedarf für die Beteiligung an der laufenden Programmgeneration sowie die nachfolgende Programmgeneration aus.