Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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* Annahme: BIP-Schlüssel von 4.81 % (basierend auf dem BIP 2023, gemäss Eurostat-Daten vom 03.12.2024). Wechselkurs von 1 CHF = 0.97 EUR für 2025 (vgl. Nach-
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trag I 2025 ) und 1 CHF = 0.95 EUR für 2026 und 2027.
Aufgrund der Nicht-Assoziierung der Schweiz in den Jahren 2021-2024 und der damit verbundenen projektweisen Finanzierung haben sich gewichtige Verschiebungen in den jährlichen Zahlungen ergeben: Den in diesen Jahren nicht ausbezahlten Pflichtbeiträgen (mit entsprechenden jährlichen Kreditresten) stehen nun punktuelle Finanzierungsspitzen in den ersten Jahren der Assoziierung gegenüber, weil sich hier die Ausfinanzierung bestehender Projekte und die erneuten Pflichtbeiträge an die EU kumulieren.
Finanzieller Rückfluss an den Bund: Der Einsatz der staatlichen Mittel für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Paket erlaubt es auch Bundesämtern und vom Bund getragenen Förderinstitutionen, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen und Fördermittel aus Brüssel zu erhalten. Dies ist vor allem für in der Forschung aktive Bundesämter (wie z. B. das Bundesamt für Energie, das Bundesamt für Umwelt oder das Bundesamt für Landwirtschaft) relevant. Beim Vorgängerprogramm Horizon 2020 wurden von Einheiten der zentralen Bundesverwaltung insgesamt 83 Projektbeteiligungen mit einer Fördersumme von rund 32,8 Millionen Franken bewilligt.
Weitere finanzielle Auswirkungen: Die Abwicklung der projektweisen Beteiligung aus den Übergangsmassnahmen 2021-2024 ist nicht nur mit einem personellen Mehraufwand verbunden (vgl. Ziff. 2.8.9.1.2), sondern erfordert auch eine zweckmässige Informatiklösung. Im Zusammenhang mit der Teilassoziierung am Vorgängerprogramm Horizon 2020 hat das SBFI bereits eine Projektdatenbank entwickelt, die diese Prozesse mit maximaler Effizienz ermöglicht. Der Betrieb und die Wartung dieser Datenbank muss weiterhin sichergestellt sein. Entsprechende Mittel werden über das Globalbudget des SBFI finanziert und werden somit nicht mit dieser Botschaft beantragt.
Zukünftige Programmgenerationen im Bereich Forschung und Innovation: Eine
Assoziierung der Schweiz an den nächsten Programmgenerationen ist prinzipiell möglich und angedacht, vorbehältlich den von Seiten der EU definierten Beteiligungsmöglichkeiten für Drittstaaten. Die finanziellen Auswirkungen dieser zukünftigen Beteiligungen sind jedoch mit grösseren Unsicherheiten behaftet. Einerseits ist die Ausgestaltung der nächsten Programmgeneration noch unklar, andererseits ist EU-seitig der finanzielle Rahmen noch nicht definiert. Unabhängig davon unterliegen zukünftige Beteiligungen in jedem Fall gesonderten Finanzierungsbeschlüssen der eidgenössischen Räte.
Finanzielle Auswirkungen einer Beteiligung an Erasmus+
Die Assoziierung an Erasmus+ erfordert im Vergleich zur aktuellen «Schweizer Lösung» zusätzliche finanzielle Ressourcen – sowohl beim Bund als auch bei der nationalen Agentur Movetia.
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