Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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wieder vollumfänglich die Arbeiten im Zusammenhang mit der Assoziierung abdecken und stehen nicht mehr für die Begleitung der Übergangsmassnahmen zur Verfügung.
Für die Umsetzung der Übergangsmassnahmen 2021/2022 wurden ursprünglich insgesamt fünf zusätzliche, befristete VZÄ vorgesehen, aufgeteilt auf die wissenschaftliche und finanzielle Betreuung der Projekte. Dadurch, dass der Bund nun doppelt so lange Übergangsmassnahmen durchführt, und mit der vollumfänglichen Assoziierungsorientierung der Ressourcen aus den unbefristeten VZÄ, werden zusätzliche befristete Stellen notwendig. Der Bedarf fällt dabei mit vier zusätzlichen befristeten VZÄ tiefer aus, als dies bei der Einführung der Übergangsmassnahmen noch der Fall war: einerseits aufgrund des gestaffelten Beginns der Projekte und andererseits aufgrund zusätzlich verschlankter Prozesse beim SBFI. Dabei sollen die bestehenden befristeten Stellen weitergeführt werden. Bis Ende 2029 sind somit konstant neun VZÄ zur Betreuung der Übergangsmassnahmen mit einem Finanzvolumen von 2,5 Milliarden vorgesehen.
Der Ressourcenbedarf sinkt, sobald die meisten Projekte aus der Direktfinanzierung zum Abschluss kommen. Dies wird ab 2030 teilweise der Fall sein, wobei der Abschluss der letzten Projekte im Jahr 2035 erwartet wird. Damit sind ab 2036 keine zusätzlichen Stellen mehr notwendig.
Eine Übersicht über den Bestand und den personellen Mehrbedarf wird in Tabelle 2.8.9.1 (5) gegeben.
Personalaufwand für eine Beteiligung an Erasmus+
Die heute bestehenden Aufgaben des Bundes für die Steuerung und Weiterentwicklung der nationalen Förderpolitik bleiben auch bei einer Assoziierung an Erasmus+ erhalten und absorbieren voraussichtlich denselben Ressourcenaufwand wie bisher. Dazu gehören die Mandatierung, Steuerung und Überwachung der nationalen Agentur sowie von weiteren Projektträgern für die national abgegoltenen Aufgaben (Betrieb und Begleitmassnahmen). Darüber hinaus muss die Weiterentwicklung der rechtlichen und finanziellen Grundlagen der Förderpolitik (Finanzierungsbotschaften, periodische Revisionen der rechtlichen Grundlagen) sichergestellt werden. Daneben fallen die Durchführung von Analysen, Expertisen, Studien und Evaluationen zur Förderpolitik im selben Umfang wie bisher an. Nur einzelne Steuerungsaufwände auf operativer Ebene fallen beim SBFI bei einer Assoziierung weg (Verfügungen für Projekte).
Die mit der Assoziierung verbundenen, aufwändigeren Aufsichtspflichten auf nationaler Ebene und die politisch-strategischen Koordinationsaufgaben auf europäischer Ebene erfordern zusätzliche personelle Ressourcen. Erstens muss der Bund über eine nationale Behörde (SBFI) die Aufsicht über die nationale Agentur und die unabhängige Prüfstelle wahrnehmen sowie auch die regelmässige Berichterstattung an die Europäische Kommission sicherstellen. Zweitens vertritt die Schweiz als an Erasmus+ assoziiertes Land neu ihre Interessen in den Programmkomitees und Fachgremien sowie in verschiedenen Netzwerken auf EU-Ebene. Mit der Assoziierung einher gehen auch hochrangige politische Treffen im Bereich Bildung auf europäischer Ebene.