Vorlage

Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[QR Code]

[Signature]

Bundesgesetz Vorentwurf über die Invalidenversicherung (Stärkung des Einigungsverfahrens bei den monodisziplinären IV- Gutachten)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

Minderheit (Glarner, Aeschi Thomas, de Courten, Graber, Gutjahr, Thalmann-Bieri)

Nichteintreten

I

Das Bundesgesetz vom 19. Juni 19593 über die Invalidenversicherung wird wie folgt geändert:

Art. 57 Abs. 4 und 5

4Erachtet die IV-Stelle im Rahmen von medizinischen Abklärungen ein monodisziplinäres Gutachten als notwendig, so sind die IV-Stelle und die versicherte Person dazu verpflichtet, sich auf einen Sachverständigen zu einigen. Können sich die IV-Stelle und die versicherte Person nicht auf einen Sachverständigen einigen, so bezeichnen beide je einen Sachverständigen in der festgelegten Fachdisziplin für die Erstellung eines gemeinsamen Gutachtens. Die beiden Sachverständigen erstellen im Auftrag der IV-Stelle das Gutachten mit einer Konsensbeurteilung. Kommt kein Konsens zustande, so weisen die beiden Sachverständigen ihre Differenzen aus. Der

SR ...

1BBl 2025 ...

2BBl 2025 ...

3 SR 831.20

2025–......