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Vernehmlassung 2025/6: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV · 2 Seiten
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RAD nimmt zu den Punkten Stellung, in denen kein Konsens besteht, und gibt seine Schlussfolgerungen zur medizinischen Beurteilung ab.
5Der Bundesrat kann die Modalitäten, nach denen die Sachverständigen nach Absatz 4 das gemeinsame Gutachten erstellen müssen, regeln, insbesondere in Bezug auf den Ort und den Ablauf der Begutachtung.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.