Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten
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Prozent per 4. Quartal 2024 auf bis
zu 12,5 Prozent zu senken.
S. 17: Abbildung 7 EFD, eigene Berechnungen ba-2025
sierend auf dem UBS Offenlegungsbericht 4. Quartal 2024 S. 19: Abbildung 8 EFD, eigene Berechnungen ba-2025
sierend auf dem UBS Offenlegungsbericht 4. Quartal 2024 S. 23: FN 41: Bei einer angenom- EFD, eigene Berechnungen2025
menen Kernkapitalanforderung von
15,74 Prozent wäre dazu ein Risi-
kogewicht von 635 Prozent erfor-
derlich gewesen.
S. 25: Die derzeitige Ausgestaltung Bericht des Bundesrates zur S. 95 der progressiven Komponente führt Bankenstabilität
dazu, dass sich die Eigenmittelan-
forderungen für die UBS aufgrund
der Übernahme der Credit Suisse
um voraussichtlich rund 10 Prozent
erhöhen werden.
S. 26: Beteiligungen an inländi- EFD, eigene Berechnungen2025
schen Tochtergesellschaften wer-
den somit auch künftig zu rund 30
Prozent mit hartem Kernkapital un-
terlegt.
S. 37 und 37: erhöht die Going- EFD, eigene Berechnungen 2025 Gemäss Concern-Anforderung (CET1 und FN 74 und
AT1 zusammen) des UBS-Stamm-75
hauses (UBS AG) um rund 15 Milli-
arden USD.
erhöht sich die Going-Concern-An-
forderung des UBS-Stammhauses
(UBS AG) um rund 18 Milliarden
USD.
dass der Anstieg der CET1-Anfor-
derung insgesamt rund 26 Milliar-
den USD (vgl. Summe der roten
Balken in Abbildung 10) beträgt,
und dass dafür der Bestand an
AT1-Anleihen um rund 8 Milliarden
USD reduziert werden kann.
S. 38: Der Anstieg der CET1-An-
forderungen auf Stufe Stammhaus
beträgt insgesamt 26 Milliarden
USD. Davon stammen rund 3 Milli-
arden USD von den Massnahmen
auf Verordnungsstufe.
zur Erfüllung der Eigenmittelanfor-
derungen auf Stufe Stammhaus
zusätzliche 15 Milliarden USD (vgl.
roter Balken in Abbildung 10) be-
nötigt.