Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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Prozent per 4. Quartal 2024 auf bis

zu 12,5 Prozent zu senken.

S. 17: Abbildung 7 EFD, eigene Berechnungen ba-2025

sierend auf dem UBS Offenlegungsbericht 4. Quartal 2024 S. 19: Abbildung 8 EFD, eigene Berechnungen ba-2025

sierend auf dem UBS Offenlegungsbericht 4. Quartal 2024 S. 23: FN 41: Bei einer angenom- EFD, eigene Berechnungen2025

menen Kernkapitalanforderung von

15,74 Prozent wäre dazu ein Risi-

kogewicht von 635 Prozent erfor-

derlich gewesen.

S. 25: Die derzeitige Ausgestaltung Bericht des Bundesrates zur S. 95 der progressiven Komponente führt Bankenstabilität

dazu, dass sich die Eigenmittelan-

forderungen für die UBS aufgrund

der Übernahme der Credit Suisse

um voraussichtlich rund 10 Prozent

erhöhen werden.

S. 26: Beteiligungen an inländi- EFD, eigene Berechnungen2025

schen Tochtergesellschaften wer-

den somit auch künftig zu rund 30

Prozent mit hartem Kernkapital un-

terlegt.

S. 37 und 37: erhöht die Going- EFD, eigene Berechnungen 2025 Gemäss Concern-Anforderung (CET1 und FN 74 und

AT1 zusammen) des UBS-Stamm-75

hauses (UBS AG) um rund 15 Milli-

arden USD.

erhöht sich die Going-Concern-An-

forderung des UBS-Stammhauses

(UBS AG) um rund 18 Milliarden

USD.

dass der Anstieg der CET1-Anfor-

derung insgesamt rund 26 Milliar-

den USD (vgl. Summe der roten

Balken in Abbildung 10) beträgt,

und dass dafür der Bestand an

AT1-Anleihen um rund 8 Milliarden

USD reduziert werden kann.

S. 38: Der Anstieg der CET1-An-

forderungen auf Stufe Stammhaus

beträgt insgesamt 26 Milliarden

USD. Davon stammen rund 3 Milli-

arden USD von den Massnahmen

auf Verordnungsstufe.

zur Erfüllung der Eigenmittelanfor-

derungen auf Stufe Stammhaus

zusätzliche 15 Milliarden USD (vgl.

roter Balken in Abbildung 10) be-

nötigt.