Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/61: Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) · 52 Seiten

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Übersichtstabelle über die im erläuternden Bericht verwendeten Daten

Zitat, Fundstelle Quelle, Herleitung, Annahmen Letzte Bemerkun-

Aktualisie- gen rung

S. 2: so führt jeder US-Dollar (USD) EFD, eigene Berechnungen2025

an Verlust auf den Bewertungen ausländischer Tochtergesellschaften zu einem Rückgang von 1 USD des harten Kernkapitals des

Stammhauses. Da das Stammhaus für dieses Risiko lediglich rund 0,45 USD hartes Kernkapital reserviert hat, müssen 0,55 USD des harten Kernkapitals herangezogen werden,

S. 12: Das bedeutet, dass sich Korrekturen des Buchwerts von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften zu rund 55 Prozent direkt auf die regulatorische Kapitalausstattung des in der Schweiz angesiedelten Stammhauses durchschlagen (vgl. Abbildung 5).

S. 13: zu einem Rückgang von je 1 USD des harten Kernkapitals des Stammhauses. Da beim Stammhaus aber je USD an Buchwert nur rund 0,45 USD hartes Kernkapital für dieses Risiko reserviert sind,

werden 0,55 USD hartes Kernkapital vernichtet

S. 13: Ein Verlust auf den Bewertungen ausländischer Tochtergesellschaften von beispielsweise 10 Milliarden USD führt somit im Schweizer Stammhaus zu einem Rückgang von rund 5,5 Milliarden USD an verfügbarem hartem Kernkapital.

S. 23: FN 40: Die Aufwertung von Beteiligungen erhöht über den Bewertungsgewinn das harte Kernkapital zu 100 Prozent. Demgegenüber steigen die Anforderungen ans harte Kernkapital weniger stark, in der aktuellen Regulierung nur zu