Vernehmlassungsvorlage - VRV
Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 3 Seiten
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Vekehrsregelnverordnung
(VRV)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19621 wird wie folgt geändert:
Einfügen nach dem Gliederungstitel des 5. Abschnitts
Art. 41c Schwere Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb
1Die Führer schwerer Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb (Art. 9a Abs. 2 VTS2), deren Gesamtgewicht höchstens 4250 kg beträgt und deren 3500 kg überschreitendes Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird, müssen:
a. die Verkehrsregeln und die Signalisation für die Führer leichter Motorwagen beachten;
b. sofern das Fahrzeug als Gesellschaftswagen zugelassen ist: mitfahrende Personen auf geeignete Art und Weise auf die Gurtentragpflicht aufmerksam machen;
c. sofern das Fahrzeug als Wohnmotorwagen zugelassen ist: die Signalisation für Wohnmotorwagen beachten, namentlich das Symbol «Wohnmotorwagen» (5.28).
2In jedem Fall zu beachten sind signalisierte Gewichtsbeschränkungen (Art. 20 SSV3).
1 SR 741.11
2 SR 741.41
3 SR 741.21
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