Vernehmlassungsvorlage - VRV

Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 3 Seiten

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Vekehrsregelnverordnung

(VRV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19621 wird wie folgt geändert:

Einfügen nach dem Gliederungstitel des 5. Abschnitts

Art. 41c Schwere Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb

1Die Führer schwerer Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb (Art. 9a Abs. 2 VTS2), deren Gesamtgewicht höchstens 4250 kg beträgt und deren 3500 kg überschreitendes Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird, müssen:

a. die Verkehrsregeln und die Signalisation für die Führer leichter Motorwagen beachten;

b. sofern das Fahrzeug als Gesellschaftswagen zugelassen ist: mitfahrende Personen auf geeignete Art und Weise auf die Gurtentragpflicht aufmerksam machen;

c. sofern das Fahrzeug als Wohnmotorwagen zugelassen ist: die Signalisation für Wohnmotorwagen beachten, namentlich das Symbol «Wohnmotorwagen» (5.28).

2In jedem Fall zu beachten sind signalisierte Gewichtsbeschränkungen (Art. 20 SSV3).

1 SR 741.11

2 SR 741.41

3 SR 741.21

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