Vernehmlassungsvorlage - ARV 1
Vernehmlassung 2025/71: Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
«$$e-seal» «$$QrCode»
Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen
(Chauffeurverordnung, ARV 1)
Änderung vom ...
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Chauffeurverordnung vom 19. Juni 19951 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 3
3Die Führer und Führerinnen, die im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge in der Schweiz lenken, müssen nur die Vorschriften der Artikel 5, 7, 8 Absätze 1, 2, 4 und 5 sowie Artikel 9–12, 13a, 13b, 14–14c und 18 Absatz 1 einhalten.
Art. 4 Abs. 2 Bst. bbisund btersowie 4
2Im Binnenverkehr gilt diese Verordnung ferner nicht für Führer und Führerinnen, die ausschliesslich Fahrten mit folgenden Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausführen:
bbis. Fahrzeugkombinationen zum Sachentransport, deren Zugfahrzeug über einen emissionsfreien Antrieb (Art. 9a Abs. 2 VTS2) verfügt, sofern:
1. das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 4,25 t nicht übersteigt, und
2. das 3,5 t überschreitende Gewicht einzig durch das Mehrgewicht der emissionsfreien Antriebstechnik verursacht wird.
bter. Sattelmotorfahrzeuge, deren Sattelschlepper über einen emissionsfreien Antrieb (Art. 9a Abs. 2 VTS) verfügen, sofern:
1 SR 822.221
2 SR 741.41
2025-... «%ASFF_YYYY_ID»