Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/76: Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473 · 106 Seiten
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Zusammenfassung
Am 29. August 2025 eröffnete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf des Cannabisproduktegesetzes (CanPG). Die Vernehmlassung endete am 1. Dezember 2025.
128 Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten wurden zur Teilnahme eingeladen, 76 von ihnen gaben eine Stellungnahme ab. 86 nicht eingeladene Teilnehmende, darunter 22 Privatpersonen und 4 internationale Teilnehmende, nahmen ebenfalls Stellung zur Vorlage. Insgesamt gingen 162 Stellungnahmen ein.
Die Rückmeldungen zum Entwurf zeigen unterschiedliche Bewertungen. Eine Mehrheit der Kantone lehnt den Entwurf ab oder eher ab. Von den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien stimmen vier dem Entwurf zu oder eher zu, vier lehnen ihn ab. Einer der gesamtschweizerischen Dachverbände begrüsst den Entwurf mit Anpassungsbedarf, einer lehnt ihn ab und einer hat eine neutrale Haltung. Von den zusätzlichen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Organisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention, aus der Wirtschaft und den weiteren Organisationen aus der Zivilgesellschaft den Entwurf mehrheitlich.
10 Kantone und die SODK äussern sich zustimmend (1 Kanton) oder eher zustimmend (9) zum Gesetzesentwurf. 1 Kanton hat eine neutrale Haltung. 15 Kantone lehnen die Vorlage ab (12) oder eher ab (3). Die Kantone, die den Gesetzesentwurf gutheissen, begrüssen insbesondere den geregelten Zugang zum Cannabismarkt für Erwachsene, den ausgewogenen Ansatz und die strikte Regulierung in allen Bereichen. Die Ausrichtung der Vorlage auf den Gesundheitsschutz wird von den meisten Kantonen grundsätzlich begrüsst. Alle Kantone, ob sie dem Gesetzesentwurf zustimmen oder nicht, wie auch die SODK äussern Vorbehalte zu bestimmten Punkten und verlangen mehr oder weniger umfangreiche Änderungen und Anpassungen. Die Mehrheit der Kantone und die SODK halten das Gesetz in seiner jetzigen Form für zu komplex in der Umsetzung für Bund und Kantone, es sei mit viel Aufwand und zu hohen Kosten verbunden. Die Mittel für den kantonalen Vollzug werden als unzureichend beurteilt. In dieser Hinsicht verlangen zahlreiche Kantone und die SODK eine Verbrauchssteuer, während andere Kantone finden, dass die Vollzugsentschädigung auch den Kantonen zukommen sollte. Mehrere Kantone sind der Ansicht, dass der Jugendschutz in der Gesetzesvorlage nicht genügend berücksichtigt wird, und beklagen fehlende flankierende Massnahmen und finanzielle Mittel in diesem Bereich. Die meisten Kantone sowie die SODK äussern sich kritisch zum Online-Verkauf und bezweifeln, dass damit ein wirksamer Jugendschutz möglich ist. Einige Kantone unterstreichen, dass wenn der Online-Verkauf erlaubt würde, die Verantwortung für die Konzessionierung bei den Kantonen liegen sollte. Schliesslich erachten mehrere Kantone den Vorentwurf als verfrüht, da die umfassende Auswertung der Pilotversuche noch aussteht. Manche empfehlen, die Ergebnisse dieser Versuche abzuwarten, bevor die Gesetzgebungsarbeiten weitergeführt werden.
Die 8 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die eine Stellungnahme eingereicht haben, vertreten unterschiedliche Meinungen. GLP, GRÜNE und SPS begrüssen die Vorlage insgesamt und sind der Ansicht, dass die vorgesehene Regulierung den Zugang zu sicheren Substanzen in einem kontrollierten rechtlichen Rahmen garantiert und einen besseren Schutz der Konsumierenden ermöglicht. Die FDP unterstützt den Gesetzesentwurf grundsätzlich, erwartet jedoch gewisse Anpassungen, um ein wirksames, effizientes und freiheitsorientiertes Regulierungssystem zu schaffen. Die Mitte, EDU, EVP und SVP lehnen die Vorlage hingegen ab. Die Mitte befürchtet, dass die Aufhebung des Verbots von Cannabis das Signal sendet, dass der Konsum gesundheitlich unbedenklich ist. Die SVP hält fest, dass eine umfassende Marktregulierung und die Legalisierung von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken einer verantwortungsvollen Drogenpolitik widersprechen. Für die EDU ist der Entwurf nicht überzeugend, da zentrale Lücken im Bereich Prävention, Regulierung und Marktzugang bestehen bleiben. Aus Sicht der EVP erhält der Jugend- und Gesundheitsschutz in der Vorlage nicht genügend Beachtung.
Von den gesamtschweizerisch tätigen Organisationen befürwortet der SSV den Entwurf grundsätzlich, verlangt aber insbesondere Anpassungen bei der Koordination zwischen den Kantonen und den Gemeinden sowie bei der Finanzierung. SBV nimmt eine neutrale Haltung ein und betont die Notwendigkeit, faire Marktbedingungen sicherzustellen und die inländische Produktion zu schützen. Der sgv