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Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 3 Seiten

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BG über eine obligatorische Orientierungsveranstaltung für Frauen «%ASFF_YYYY_ID»

d. Betrifft nur den französischen Text.

e. Aufgehoben

3. Bundesgesetz vom 3. Oktober 20085 über militärische und andere Informationssysteme im VBS

Art. 13 Bst. a

Das PISA dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:

a. Erfassung der Schweizerinnen und Schweizer vor der Orientierungsveranstaltung;

Art. 17 Abs. 4quinquies

4quinquiesDaten von nicht stellungspflichtigen Schweizerinnen des PISA werden längstens während drei Jahren ab Besuch der obligatorischen Orientierungsveranstaltung aufbewahrt.

4. Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 20. Dezember 20196

Art. 38a Information

Die zuständigen Behörden informieren an der Orientierungsveranstaltung über den Zivilschutz.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Es ist im Bundesblatt zu publizieren, sobald der Bundesbeschluss über eine obligatorische Orientierungsveranstaltung über den Militär- und Schutzdienst für Schweizerinnen von Volk und Ständen angenommen worden ist.

3Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

5 SR 510.91

6 SR 520.1