Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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Somit legt der Bundesrat mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 für die NRP keinen Bundesbeschluss zur Finanzierung vor.

4.3 Instrument ohne Finanzierungsbeschluss

Steuererleichterungen in der Regionalpolitik

Augrund der geringen Fallzahlen beantragt der Bundesrat mit dem EP 27, auf die bisher nach Artikel 12 BRP gewährten Steuererleichterungen zu verzichten. Die vom WBF bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung verfügten Steuererleichterungen (inkl. Bedingungen und Auflagen) bleiben für die verfügte Dauer (maximal 10 Jahre) bestehen. Die Kontrolltätigkeiten erstrecken sich über die 1,5-fache Dauer der gewährten Steuererleichterung und werden daher bis ca. 2041 anfallen.

5 Exportförderung und Standortpromotion

5.1 Strategische Grundlagen und Schwerpunkte 2028–2031

Strategische Grundlagen

Die Instrumente und Massnahmen der Aussenwirtschaftsförderung haben zwei Hauptziele: Zum einen sollen sie Schweizer KMU dabei unterstützen, ihre Exportaktivitäten im Ausland zu erleichtern und Risiken zu verringern (Exportförderung und Exportrisikoversicherung). Zum anderen wird die Ansiedlung ausgewählter ausländischer Unternehmen in der Schweiz gefördert, um den Unternehmens- und Innovationsstandort Schweiz zu stärken (Standortpromotion).

Die Exportförderung hilft exportorientierten Schweizer KMU dabei, unternehmerisches Potenzial im Ausland zu entfalten, das ohne spezifisches Fachwissen über internationale Geschäftsmöglichkeiten ungenutzt bleibt. Durch die Erschliessung neuer Absatzmärkte können Exporteure ihre Leistungsfähigkeit steigern und somit zusätzliche Wertschöpfung in der Schweiz generieren. Letztere wird auch durch die Ansiedlung innovativer ausländischer Firmen gestärkt. Neben direkten Investitionen und Steuereinnahmen bringen Zuzüger neue Technologien mit, fördern den Wissenstransfer und schaffen zusätzliche Zuliefermöglichkeiten für bereits ansässige Unternehmen.

Nebst den Prioritäten der Standortförderung orientieren sich Strategie, Schwerpunkte und Massnahmen der Exportförderung insbesondere an der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundes. Diese zielt auf einen rechtlich abgesicherten und möglichst weitreichenden Zugang zu den internationalen Märkten und setzt die geographischen Prioritäten. Die Standortpromotion ist als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen aufgestellt, entsprechend wird auch den kantonalen Prioritäten Rechnung getragen. Die Instrumente berücksichtigen zudem zentrale Grundsätze der Innovations- und Aussenpolitik sowie der SNE 203053. So haben die Instrumente in ihren Nachhaltigkeitskonzepten die zentralen Handlungsfelder und die wichtigsten Hebel und Massnahmen identifiziert sowie messbare Ziele gesetzt, um zur Erreichung der SNE 2030 respektive den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable

53 Schweizerischer Bundesrat (2021): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, abrufbar unter www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie Nachhaltige Entwicklung