Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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schweizerischen Exportförderung weiterentwickelt werden. So können Markt- und Brancheninformationen besser geteilt und den Exporteuren rasch und niederschwellig zugänglich gemacht werden. Auch die Angebote der Messe- und Projektkommission (MPK) werden weiterentwickelt. Damit erschliessen sich der Schweizer Exportwirtschaft zusätzliche Chancen. In Ländern ohne Abdeckung durch S-GE offerieren die Schweizer Botschaften Schweizer KMU einen Grundservice.

Innovative Unternehmen gezielt für den Wirtschaftsstandort Schweiz gewinnen

Obwohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz in vielen Bereichen nach wie vor gut sind, gerät die Standortattraktivität der Schweiz durch Unsicherheiten, beispielsweise bezüglich Besteuerung aber auch durch die zunehmende Regulierungsdichte, unter Druck. Und da Standortvorteile immer relativ sind, können sich diese im internationalen Vergleich rasch ändern. Dies wird akzentuiert durch internationale industriepolitische Tendenzen, mit welchen ein zunehmender Förderwettbewerb einhergeht. Damit wird die Positionierung der Schweiz als attraktiver Standort für ausländische Firmen anspruchsvoller und aufwändiger. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wird die Visibilität der Schweiz bei innovativen ausländischen Firmen erhöht. Dies erfolgt insbesondere durch einen einheitlichen Auftritt der Schweiz und die gezielte Ansprache von Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Schweizer Innovationskraft stärkt und sich optimal in die Schweizer Wirtschaftsstruktur einfügt. Die nationale Standortpromotion versorgt diese Unternehmen mit Informationen zu Rahmenbedingungen und Potenzialen der Schweiz. Sie stellt wichtige Kontakte her, beispielsweise zu Behörden, Wirtschaftsvertretern und Forschungsinstitutionen, um eine Niederlassung zu begünstigen. Um ausgewählte Ansiedlungen zu fördern, sollen Investoren individuell

und umfassend betreut werden. Zudem werden nationale und internationale Partnernetzwerke stärker genutzt und digitale Angebote gezielt eingesetzt, zum

Beispiel um Geschäfts- und Marktinformationen zu gewinnen.

5.2 Exportförderung

5.2.1 Ziele und Aufgaben

Bei der Erschliessung von Absatzmöglichkeiten im Ausland werden Schweizer Exporteure durch die Angebote der Exportförderung unterstützt. Basis bildet das Exportförderungsgesetz vom 6. Oktober 200055. Konkret umfasst die Exportförderung das Leistungsangebot von S-GE sowie die Angebote der MPK.

Die zentralen Leistungen von S-GE beinhalten Informations- und Beratungsleistungen zu Bedingungen, Potenzial und Geschäftsmöglichkeiten in ausgewählten Exportmärkten. Der Bund gilt weiterhin ausschliesslich gemeinwirtschaftliche Leistungen ab. Einzelbetriebliche Informations- und Beratungsangebote sind kostenpflichtig und werden durch das beziehende Unternehmen bezahlt. Als Informationsmassnahmen gelten beispielsweise Webinare oder Kurzberichte zu Entwicklungen in internationalen Märkten. Sie umfassen auch die Anlaufstelle ExportHelp für Fragen zu Exportpapieren, Zollabwicklung, Warenursprung oder technischen Handelshemmnissen. Diese beantwortet die zunehmend komplexen Anfragen oder vermittelt sie für vertiefte Abklärungen an spezialisierte Partner. Der Informationsbedarf steigt und ändert sich

55 SR 946.14