Vorlage

Vernehmlassung 2026/6: Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppel-besteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken) · 2 Seiten

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Verordnung über die Verrechnungssteuer

(Verrechnungssteuerverordnung, VStV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verrechnungssteuerverordnung vom 19. Dezember 19661 über die Verrechnungs- steuer wird wie folgt geändert:

Art. 21 Abs. 1

1Jede inländische Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Kommanditaktiengesellschaft (Art. 9 Abs. 1 VStG) hat unaufgefordert der ESTV in- nert 30 Tagen nach Genehmigung der Jahresrechnung den Geschäftsbericht oder eine unterzeichnete Abschrift der Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung sowie An- hang) und Angaben zum Kapitalbestand am Ende des Geschäftsjahres, zum Datum der Generalversammlung sowie zur beschlossenen Gewinnverteilung und ihrer Fäl- ligkeit einzureichen und die Steuer auf den mit Genehmigung der Jahresrechnung fäl- lig gewordenen Erträgen zu entrichten, wenn:

a. mit der beschlossenen Gewinnverteilung eine steuerbare Leistung vorliegt; oder

b. im Geschäftsjahr eine steuerbare Leistung vorgelegen ist.

Vernehmlassung

1 SR 642.211

2026-... «%ASFF_YYYY_ID»