Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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Übersicht

Um die Verkehrsinfrastruktur weiterzuentwickeln, unterbreitet der Bundesrat die Bundesbeschlüsse über den Ausbauschritt 2027 für die Eisenbahninfrastruktur

und die Nationalstrasse, die Beiträge des Bundes an das Programm Agglomerationsverkehr, die dazugehörigen Verpflichtungskredite sowie weitere damit zu-

sammenhängende Bundesbeschlüsse. Für die langfristige Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur beantragt der Bundesrat eine Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles.

Ausgangslage

Funktionierende Verkehrsinfrastrukturen sind für Bevölkerung und Wirtschaft zentral. Heute verfügt die Schweiz über verlässliche und gut ausgebaute Verkehrsinfrastrukturen, die rege genutzt werden. Die Artikel 81a und 83 der Bundesverfassung schreiben vor, dass der Bund – gemeinsam mit den Kantonen – für eine ausreichende, ausgewogene und landesweit zugängliche Verkehrsinfrastruktur sorgt, um die Mobilität und die gleichwertige Entwicklung aller Regionen zu gewährleisten. Wegen des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums wird der Verkehr zukünftig weiter zunehmen. Bereits heute erreichen bzw. überschreiten das Schienen- und das Strassennetz auf einzelnen Streckenabschnitten die Kapazitätsgrenze. Ohne gezielte Ausbauten sind die Betriebssicherheit, die Kapazität und die Stabilität der Verkehrsinfrastruktur gefährdet.

Inhalt der Vorlage

Die Vorlage koordiniert den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und der Nationalstrasse sowie die Beiträge des Bundes an das Programm Agglomerationsverkehr in einer gemeinsamen Vorlage.

Die Vorlage hat im Bereich der Eisenbahninfrastruktur folgenden Inhalt: Die Fortschreibung des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur mit dem Ausbauschritt 2027 und dem Rückkommen auf bereits beschlossene Projekte; eine Neuregelung der Zuständigkeit für ergänzende Infrastrukturmassnahmen; Anpassungen im Planungsprozess; eine Zusatzfinanzierung für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Zusätzlich gibt der Bundesrat einen Ausblick auf den nächsten Ausbauschritt 2031.

Im Bereich der Nationalstrassen beinhaltet die Vorlage Folgendes: Die Fortschreibung des strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen mit dem Ausbauschritt 2027 für die Nationalstrasse sowie den Zahlungsrahmen für den Betrieb, den Unterhalt und die Anpassungen der Nationalstrassen im Zeitraum 2028–2031. Im Rahmen der Planungen möchte der Bundesrat zudem auf verschiedene Projekte aus dem strategischen Entwicklungsprogramm verzichten. Dazu ist bei zwei Projekten auch eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz erforderlich. Zusätzlich gibt der Bundesrat im Rahmen der Aktualisierung des strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen einen Ausblick auf die weiteren Realisierungshorizonte 2045, 2055 und Weitere.