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Parlamentarische Initiative. Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

3 SR 831.441.1

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2014 6145Bundesblatt · BBl 2014 6143

Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 17. Juni 2011 reichte Nationalrat Fulvio Pelli im Nationalrat die parlamentarische Initiative «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» (11.457) ein, welche eine Reform von Artikel 89bis ZGB in der Hinsicht anstrebt, dass weniger Bestimmungen des BVG2 und der BVV 23 auf Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen angewendet werden. In der 1. BVG-Revision (00.027) wurden die Wohlfahrtsfonds nicht mitberücksichtigt, was zu einer unbeabsichtigten Ausweitung der auf sie anwendbaren Normen durch die entsprechenden Verweise im ZGB auf das BVG führte. Die Initiative will die Funktion der Wohlfahrtsfonds erhalten, damit diese auch in Zukunft bei Not- und Härtefällen von Arbeitnehmenden und Hinterbliebenen helfen, eine rasche Sanierung der eigenen Pensionskasse ermöglichen und allenfalls Restrukturierungen abfedern können.

Am 13. Januar 2012 prüfte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die parlamentarische Initiative vor und beschloss, ihr mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge zu geben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht zuhanden der Kommission im Detail zu prüfen, welche Bestimmungen von Artikel 89bis Absatz 6 ZGB auf die patronalen Wohlfahrtsfonds sinnvollerweise anwendbar und welche ungeeignet sind. Die SGK-S stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission an der Sitzung vom 22. Mai 2012 einstimmig zu. An ihrer Sitzung vom 29. Juni 2012 entschied die SGK-N, die Erarbeitung eines Erlassentwurfs zur parlamentarischen Initiative der Subkommission «BVG» (Berufliche Vorsorge) zu übertragen. In einer ersten Sitzung am 24. August 2012 beschloss die Subkommission «BVG», auf der Grundlage des vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verfassten Berichts weiter zu arbeiten. Am 26. Oktober 2012 führte sie Anhörungen mit Vertretern aus der Privatwirtschaft, einer kantonalen AHV-Ausgleichskasse, des Schweizerischen Pensionskassenverbands, des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds sowie einer Revisionsgesellschaft durch. Die Subkommission «BVG» führte an ihrer folgenden Sitzung vom 17. Dezember 2012 die Diskussion betreffend das Kernanliegen der parlamentarischen Initiative, die Deregulierung von Artikel 89bis Absatz 6 ZGB hinsichtlich Ermessensleistungen von patronalen Wohlfahrtsfonds, fort. Auf der Basis der detaillierten Regelungsvorschläge des BSV einigte sie sich auf einen bereinigten Gesetzesentwurf.

In redaktioneller Hinsicht ist Artikel 89bis ZGB am 1. Januar 2013 zu Artikel 89a ZGB umbenannt worden.

An ihrer Sitzung vom 24. Mai 2013 stimmte die SGK-N dem Entwurf einstimmig zu und beschloss, den Vorentwurf bis zum 18. Oktober 2013 in eine Vernehmlassung zu schicken. Auf der Basis der Antworten der Vernehmlassungsteilnehmer4, welche

2 SR 831.40

3 SR 831.441.1

4 Vgl. den Bericht vom 26. Mai 2014 über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sowie die einzelnen Stellungnahmen: www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/11-457/Seiten/ default.aspx