Parlamentarische Initiative. Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
6.3 Erlassform
Bundesblatt · BBl 2014 6163Bundesblatt · BBl 2014 6143
5 Verhältnis zum internationalen Recht
Das europäische Recht enthält keine besonderen Vorschriften für den Bereich, der vom vorliegenden Änderungsvorschlag abgedeckt wird. Die Vorlage ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.
6 Rechtliche Grundlagen
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 113 und 122 der Bundesverfassung23, welche dem Bund im Bereich der beruflichen Vorsorge und des Zivilrechts die Gesetzgebungsbefugnis übertragen.
6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Der vorliegende Entwuf enthält keine neue Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen.
6.3 Erlassform
Beim vorliegenden Entwurf geht es um eine Revision eines Artikels des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
23 SR 101