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Parlamentarische Initiative. Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen. Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

2.1.1 Einleitung: patronale Wohlfahrtsfonds – Geschichte und Begriff

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2014 6146Bundesblatt · BBl 2014 6143

im Grundsatz alle positiv ausfielen, diskutierte die Subkommission «BVG» am 9. April 2014 mögliche neue Anträge. Sie beschränkte sich dabei auf einige geringfügige Anpassungen. Die SGK-NR nahm am 26. Mai 2014 den Bericht über die Vernehmalssungsergebnisse zur Kenntnis und folgte den Anträgen ihrer Subkommission. In der Gesamtabstimmung nahm sie den Erlassentwurf einstimmig an und leitete ihn zusammen mit diesem Bericht an den Nationalrat und an den Bundesrat zur Stellungnahme.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Ausgangslage und Problematik

2.1.1 Einleitung: patronale Wohlfahrtsfonds – Geschichte und Begriff

Patronale Wohlfahrtsfonds blicken auf eine lange Geschichte zurück. Grosse Bedeutung kam ihnen insbesondere ab der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zum Inkrafttreten des BVG im Jahre 1985 zu. Denn vor Inkrafttreten der obligatorischen beruflichen Vorsorge beruhte die Personalvorsorge mehrheitlich auf diesen von Arbeitgebern auf freiwilliger Basis gegründeten Personalfürsorgeeinrichtungen. Zur Förderung der privaten Initiative wurde den Einrichtungen die Steuerfreiheit gewährt, sofern es sich um rechtlich vom Arbeitgeber verselbstständigte Einrichtungen handelte. Mit Inkrafttreten des BVG übertrugen viele der Einrichtungen zumindest Teile ihres Vermögens auf die zur Durchführung des neuen Gesetzes gegründeten (registrierten) Vorsorgeeinrichtungen. Heute wird den – nach Inkrafttreten des BVG

– verbleibenden patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen eine Art «Auffangfunktion» zugeschrieben. Sie stellen einen wichtigen Aspekt der sozialen Verantwortung des Arbeitgebers dar: Sie kommen nicht nur in schwierigen Einzelsituationen zum Tragen (z.B. Unfall, Tod usw.), sondern auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens zur Entlastung des Personals (Sozialplan, frühzeitige Pensionierung usw.). In bestimmten Fällen können sie auch zur Sanierung der betriebseigenen Pensionskasse eingesetzt werden.

Die Zahl der Wohlfahrtsfonds ist seit einiger Zeit konstant rückgängig: 1992 gab es über 8000 Wohlfahrtsfonds, 2002 noch 5000 und 2010 nur noch 2631. Das gesamte von Wohlfahrtsfonds verwaltete Vermögen belief sich 2010 auf 16,813 Milliarden Franken (2002 betrug dieses Vermögen 24,037 Milliarden Franken). In der Publikation des Bundesamtes für Statistik «Wohlfahrtsfonds in der Schweiz 2010» finden sich detaillierte Zahlen zu diesem Thema.

In aller Regel geht es um einen auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge tätigen patronalen Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen, wenn von einem «Wohlfahrtsfonds» die Rede ist. Wie der Name sagt, wird damit eine Stiftung bezeichnet, die ausschliesslich durch den Arbeitgeber – eben «patronal» – finanziert wird5.

Über diese Gemeinsamkeit der rein patronalen Finanzierung hinaus umfasst der Begriff des patronalen Wohlfahrtsfonds einen sehr heterogenen Kreis von Einrich-

5 Bur Bürgin, Franziska, Wohlfahrtsfonds in: Festschrift «25 Jahre BVG», Basel 2009, S. 56.