Parlamentarische Initiative. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer. Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates
2.2.3.3 Zahlen zum Meldeverfahren im internationalen Konzernverhältnis
Bundesblatt · BBl 2015 5341Bundesblatt · BBl 2015 5331
2010: 56 764
2011: 62 622
2012: 65 524
2013: 72 669
2.2.3.2 Zahlen zum Meldeverfahren insgesamt
Die rund 60 000–70 000 jährlichen Selbstdeklarationen mittels Verrechnungssteuer-Erhebungsformularen umfassen auch die Deklarationsformulare betreffend das Meldeverfahren. Aus welchem Grund die restlichen 330 000–340 000 potentiellen Steuersubjekte keine spontane Selbstdeklaration einreichen (beispielsweise weil keine Dividende ausgerichtet wird), ist der Verwaltung aufgrund des im Verrechnungssteuerrecht geltenden Prinzips der Selbstveranlagung nicht bekannt.
Von den rund 60 000–70 000 jährlichen Selbstdeklarationen mittels Verrechnungssteuer-Erhebungsformularen entfallen insgesamt folgende Anzahl Deklarationsformulare auf das Meldeverfahren:
2010: 13 430
2011: 14 921
2012: 15 827
2013: 18 017
Keine Statistik wird von der ESTV darüber geführt, wie viele der eingereichten Deklarationsformulare betreffend Meldung rechtzeitig erfolgten. Aussagen betreffend die Verteilung rechtzeitig bzw. verspätet eingereichter Formulare in diesem Zusammenhang sind deshalb nicht möglich. Aufgrund der Erfahrung im Kalenderjahr 2014 schätzt die ESTV, dass die Anzahl verspätet eingereichter Formulare betreffend das Meldeverfahren keine 5 Prozent ausmacht.
Diese Anzahl der bei der ESTV eingereichten Deklarationsformulare betreffend das Meldeverfahren lässt sich sodann noch weiter aufteilen auf Konstellationen betreffend das nationale resp. das internationale Meldeverfahren.
2.2.3.3 Zahlen zum Meldeverfahren im internationalen Konzernverhältnis
Seit Einführung des Meldeverfahrens im internationalen Konzernverhältnis im Jahr 2005 sind bis dato gesamthaft 12 100 Gesuche (Formulare 823, 823B, 823C) eingegangen. Die 12 100 Gesuche beinhalten sowohl erstmalige Gesuche, wie auch die Verlängerungsanträge. Die Verteilung der Formulare 823, 823B und 823C (neue Gesuche, keine Verlängerungsanträge) in den Jahren 2010–2013 präsentiert sich dabei wie folgt: