Projet et Rapport (en allemand)
Consultation 1995/11: Ordonnance sur l'assurance-maladie · 109 pages
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Für das Vemehmlassungsverfahren
Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen des Entwurfes zur Verordnung über die Krankenversicherung (KW)
1. Allgemeines
Die KW ist als Hauptverordnung zum Bundesgesetz vom 18. März 19941)über die Krankenversicherung (KVG) konzipiert. In ihr werden sämtliche Ausführungsbestim-
0 mungen des Bundesrates zusammengefasst, ausser diejenigen, die in den drei vorgesehenen speziellen Verordnungen zum KVG2) geregelt sind.
Die vorliegendenErläuterungenbeschränken sich auf das Wesentliche, d.h. auf Präzisierungen und Begründungen, die unbedingt nötig sind. Deshalb wer. den nicht sämtliche Bestimmungen kommentiert
2. Zu einzelnen Bestimmungen
2.1 Obligatorische Krankenpflegeversicherung
2.1.1 Versicherungspflicht
Artikel 1 Wohnsitz
In der schweizerischen Sozialversicherungsgesetzgebungist als Wohnsitz immer der zivilrechtliche Wohnsitz zu verstehen (vgl. ebenfalls die Botschaft über die Revision der Krankenversicherung vom 6.11.19913) [Botschaft] und Art. 13 Abs. 1 des
1BBI 1994ll 236 2Vwordnung über die Inkraftsetzung und Einführung du KVG Veradnunä über die Beiträgedes bundes zur Prämienvut>illigungin der Krankenversicherung VeKxrlnungüber den Risikoausgleichin du Krankwlvusichuung 3BBI 1992193 a.i .l085