Rapport explicatif
Consultation 1997/8: L'article sur la protection des Alpes · 80 pages
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 38
der Erhöhung der Gewichtslimite abfedern und einen ersten Verlagerungseffekt entsprechend den zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Bahnkapazitäten auslösen.
Damit zusammen mit dem in Kapitel 23 beschriebenen Bahnangebot das Verlagerungsziel erreicht wird, dürfte sich in Abhängigkeit der Wirkung der weiteren verkehrs- umwelt- und
finanzpolitischenMassnahmender Schweizund des benachbartenAuslandssowie der
verl<ehrlichenAttraktivität der einzelnen Uebergänge der notwendige ATA-Satz aufgrund
des heutigenKenntnisstandsim Jahr 2005 zwischenrund 40 und rund 200 Fr. bewegen.
Die effektiv notwendige Abgabenhöhe wird in einem "Trial and Error-Prozess’' gefunden, wobei der Bundesrat flexibel auf veränderte Rahmenbedingungenreagieren können muss
Der im Gesetz genannteMaximalsatzdarf, abgesehenvon der Anpassungan die Teue-
rungsentwicklung nicht überschritten werden.
242.3 Belastungshöhe im Vergleich zum Ausland Während heute der Schwerverkehr für die Alpenquerungan den französischen und
österreichischen Alpenübergängensowohl Autobahngebühren als auch Tunnelgebühren zu
entrichtenhat, fällt in der Schweiznur die pauschaleSchwerverkehrsabgabevon 25
Franken an .
Mit der Einführungder LSVA und der ATA wird die im Vergleichzu Österreich und
Frankreich sehr tiefe fiskalische Belastung der A]penquerung durch den Schwerverkehr angehoben.
Bereits heute gibt es auch einen Umwegverkehr von leeren und leicht beladenen Schwerverkehrsfahrzeugenüber die Schweizer Alpen, da eine Fahrt über die österreichischenund französischen Alpenübergänge teurer ist. Bei Einführung der 40-Tonnen-Limite würde ohne Erhöhung der fiskalischen Belastung an den Schweizer Alpenübergängendieser Umwegverkehr durch die Schweiz massiv zunehmen.
242.4 Bezug der Abgabenhöhe zu effektiven Kosten
Die vorgesehenen Abgabenhöhen entsprechen in etwa den dem Schwerverkehr für die Benutzung der Alpentransitstrecken anrechenbaren Kosten. Der heutige Wert der baulichen Infrastruktur der vier im Strassentransitgesetz genannten Alpenübergängebeträgt rund 8,5 bis 10 Milliarden Franken. Für den jährlichen Unterhalt muss mit Kosten von gegen 250 Millionen Franken gerechnetwerden. Die Betriebskosten erreichen jährlich im Durchschnitt
rund 30 Millionen Franken. Ausgehendvon diesen Werten liesse sich nach der in der
Strassenrechnung verwendeten Methodik ein dem Schwerverkehr jährlich anrechenbarer Kostenanteil von rund 75 Millionen Franken ermitteln. Des weiteren verursacht der
Schwerverkehr im Alpenraum zusätzliche, in der LSVA nicht abgegolteneexterne Kosten.
Diese beinhaltenzum Beispiel den Wert der Bannwälder oder den Erholungswerteines
intakten Alpengebiets. Umgerechnet auf die gemäss Verlagerungsziel im Jahr 2005 anzustrebenden Fahrten, entspricht dies ungefähr der vom Bundesrat vorgeschlagenen