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Consultation 1999/5: Loi sur l'assurance-maladie (LAMal) (Financement des hôpitaux) · 113 pages

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EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN DEPARTEMENT FEDERAL DE L'INTERIEUR DIPARTIMENTO FEDERALE DELL'lNTERNO 0 DEPARTAMENT FEDERAL DA L'INTERN

3003 Bern, 8. März 1999

An die Kantonsregierungen

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung): Vernehmlassungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

In der Beilage unterbreiten wir Ihnen einen Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).

Mit dieser Teilrevision sollen vor allem die Funktion sowie das Zusammenspiel der Systemelemente des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung

verbessert werden; zudem wird die Bereinigung von einigen Unklarheiten angestrebt.

Da die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, sind wir aufgrund der gebotenen Dringlichkeit leider gezwungen, die übliche Vernehmlassungsfrist etwas zu verkürzen. Wir bitten Sie, den Entwurf zu

prüfen und dem Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, Ihre allfällige Stellungnahme zu den Sie interessierenden Punkten bis zum 23. April 1999 zukommen zu lassen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

EIDGENÖSSISCHES DEPARTE-MENT DES INNERN

✓~-/4

Ruth Dreifuss

Bundespräsidentin