Rapport sur les résultats
Consultation 2000/13: Loi sur l'assurance-maladie (LAMal) · 102 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 57Fedlex · Rapport sur les résultats
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Allgemeines zur Aufhebung des Kontrahierungszwanges. SVPK
- Recht auf freie Arztwahl wird als überaus berechtigtes Anliegen betrachtet
- im geltenden KVG ist der Kontrahierungszwang bereits relativiert, indem die Krankenversicherer bei freiwilliger Zustimmung der Versicherten die Wahl der Leistungserbringer bei gleichzeitiger Prämienreduktion einschränken können. Bis dahin wurde davon nur im bescheidenen Ausmass Gebrauch gemacht.
- Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung; Verunsicherung des Patienten hinsichtlich der Wahl des Leistungserbringers, damit die Leistungen aus der Grundversicherung übernommen werden
Einverständnis kann nur gegeben werden sofern folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
- auch Versicherer müssten unter wettbewerblichen Druck gestellt werden
- es entfällt das eingespielte Netz von Zuweisungen eines Patienten vom Hausarzt an den Spezialisten
- Kriterien für Auswahl der Leistungserbringer müssen mit Gesetzesvorlage bekannt sein
- Kantone sind befugt, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen
- Grundsatz der Qualtitätsforderung wird ausdrücklich vor die Absicht finanzieller Spareffekte gestellt
- umfassende Wahlmöglichkeit kann durch Zusatzversicherung abgedeckt werden Der Regierungsrat des Kanton Schwyz geht davon aus, dass spürbare Kostenentla- SZ stungen nur eintreten würden, wenn mind. 20-30 % der ÄrztInnen ausgeschlossen werden. Auf diesem Hintergrund dürfte es nicht realistisch sein, Kostensenkungen verbunden mit Prämienreduktionen von der Aufhebung des Kontrahierungszwangs zu erwarten.
Problematisch ist für uns der Vorschlag in der vorliegenden Form. Wir vermissen einerseits klare, aussagekräftige Kriterien zur Selektion der Leistungserbringer, andererseits werden die mit dem Vollzug verbundenen Probleme den Kantonen aufgebürdet.
Obwohl eine neue Wettbewerbssituation durchaus als eine Chance im Kampf gegen die TG steigenden Kosten im Gesundheitswesen angesehen werden kann, ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausgestaltung der Aufhebung des Vertragszwangs in mehrfacher Hinsicht ungenügend. Im Rahmen dieser Teilrevison bestehen noch zu viele Unsicherheiten und Risiken:
- Einschränkung der Wahlmöglichkeit ist mit einem Transparenzverlust verbunden
- Regelung bezüglich Information ist ungenügend
- Gefahr der Aushöhlung der Grundversicherung
- Bevor die Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung nicht in den Grundzügen feststehen, kann einem Systemwechsel nicht zugestimmt werden.
- Kantone sind für Gesundheitsvorsorge zuständig
- enormer administrativer Aufwand
- Gefahr, dass Versicherer ihre Machtstellung ausnützen