Rapport sur les résultats
Consultation 2001/15: Révision du code des obligations (congé de maternité payé) · 121 pages
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durch die/den Arbeitgebende/n aufgelöst wurde und die damit zum Stellenwechsel gezwungen werden, führt dies zu ungerechtfertigten Härten.
Der Sinn des Mutterschaftsurlaubs liegt ja bekanntlich darin, Mutter und Kind, oder besser gesagt, der Familie einen möglichst guten Start zu ermöglichen. Ausser dem Argument der höheren Kosten, gibt es keinerlei Begründung, die Dauer des Mutterschaftsurlaubs von der Anzahl der Dienstjahre abhängig zu machen.
Durch die Variante 2 der Vorlage, die Dauer der Lohnfortzahlung bei Mutterschaft auf 12 Wochen festzulegen, lässt sich dieses Problem zwar regeln. Die Problematik liegt bei dieser Lösung aber darin, dass die vorstehend erwähnten Ungerechtigkeiten bei der finanziellen Belastung von Betrieben mit einem hohen Frauenanteil an der Belegschaft noch wesentlich erhöht werden. Es ist zudem festzuhalten, dass die Dauer von 12 Wochen von der in der EU bestehenden Norm von 14 Wochen abweicht und deshalb unweigerlich eine Anpassung dieser Dauer auf 14 Wochen verlangt wird.
Folgerung:
Wir erachten die Verbesserung des Mutterschaftsschutzes durch Anpassung der Bestimmungen über die Lohnfortzahlungspflicht der/des Arbeitgebenden im Obligationenrecht als unzweckmässig und beantragen, darauf zu verzichten.
Schaffung einer echten Mutterschaftsversicherung:
Wie eingangs erwähnt, befürworten wir die Einführung einer gerechten Mutterschaftsversicherung. Wir unterstützen deshalb die Schaffung einer Mutterschaftsversicherung, wie sie in der parlamentarischen Initiative 01.426 von Nationalrat Pierre Triponez durch Anpassung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) verlangt wird. Mit dieser Lösung können die Kosten der Mutterschaft solidarisch auf die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden verteilt werden und somit die oben aufgezeigten Ungerechtigkeiten vermieden werden. Durch die Verknüpfung der Mutterschaftsversicherung mit einer Verbesserung des Erwerbsersatzes bei Militärdienst, dürfte die Vorlage auf eine breite Akzeptanz stossen. Wir glauben, dass damit die Zeit reif geworden ist, um in der Schweiz innerhalb kurzer Zeit eine zweckmässige Mutterschaftsversicherung einzuführen.
SGB: Dass der Erwerbsersatz bei Mutterschaft noch immer nicht gesetzlich geregelt ist, ist eine inakzeptable Lücke im Sozialschutz, die längst geschlossen sein sollte. Weil schon mehrere Lösungen fehlgeschlagen sind und die Frauen schon seit seit bald 60 Jahren auf die Erfüllung des Verfassungsauftrags warten, begrüssen wir grundsätzlich jeden guten Ansatz der geeignet ist, diese Lücke rasch zu schliessen. Wir begrüssen deshalb die Absicht des Bundesrates, diese Lücke so schnell wie möglich zu schliessen. Damit hat dieser den politischen Prozess für eine Lösung dieses Problems wieder in Gang gebracht. Er behaftet zudem die damaligen Gegner der MSV bei ihren im Abstimmungskampf gemachten Versprechen.
Eine aus unserer Sicht optimale Mutterschaftsurlaub-Regelung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Leistungshöhe: 100%
- Leistungsdauer: 16 Wochen
- Finanzierung, die eine Diskriminierung junger Frauen auf dem Arbeitsmarkt vermeidet.