Rapport sur les résultats
Consultation 2001/7: Loi sur la Banque nationale (LBN) · 144 pages
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Révision de la loi sur la Banque nationale Résultats de la consultation
nötigen einseitigen Präzisierung der Verantwortung der SNB.
3.05 PLS Nous sommes d’avis que la BNS devrait pouvoir déterminer de manière autonome le volume des réserves monétaires qui lui paraissent nécessaires. Un tel pouvoir nous
semble faire partie du principe d’indépendance consacré par le projet de loi.
S’il devait y avoir une instance d’approbation, il devrait alors s’agir plutôt du Conseil de banque et non du Conseil fédéral. Si des directives plus précises relatives
aux réserves monétaires devaient être élaborées, elles ne devraient pas être inscrites dans la loi. Dans la logique de ce qui précède, elles devraient être émises par la Direction gé-
nérale et approuvées par le Conseil de banque.
3.06 Grüne Art. 27 E-NBG überlässt es der SNB, die Höhe ihrer Währungsreserven selber zu bestimmen. Sie kann nach eigenem Ermessen Rückstellungen bilden. Durch die Bildung von Rückstellungen werden die Ausschüttung der Gewinne an Bund und Kantonen verringert; diese Gebietskörperschaften müssen daher ihre SteuerzahlerInnen stärker belasten, was indirekt bedeutet, dass die SteuerzahlerInnen die Währungsreserven der SNB mitfinanzie-
ren. Überlässt man die Bildung der Währungsreserven nun einzig und allein der SNB, mutet sich das in einem demokratischen Staat reichlich exotisch an. Es ist zwar
der Expertengruppe zuzustimmen, dass die „optimale Höhe“ der Reserven sich nicht mit „wissenschaftlicher Genauigkeit“ bestimmen lässt. Gemäss von Ungern-Sternberg hat die SNB jedoch Reserven in einem Ausmass gebildet, die jenseits der Kategorie von Genauigkeit schlicht und einfach viel zu hoch sind (von Ungern-Sternberg, Th. und M. Jametti (2001). Der Bericht der Expertengruppe: „Reform der Währungsordnung“. Eine kritische Würdigung. Ecole des HEC). Dies darf nicht verwundern. Lässt man eine Institution jenseits aller Kontrolle nach ihrem Gutdünken walten, dürfte diese in den meisten Fällen ihren Eigeninteressen folgen. Da die Finanzen von Bund und Kantonen dadurch jedoch tangiert werden, ist deshalb eine demokratische Kontrolle notwendig.
Weitere Probleme können sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Reserven gewinnbringend anzulegen. Aufgrund von Rentabilitätserfordernissen wird die SNB auch Engagements in Aktien tätigen. Hat sie viele Reserven, die sie aktiv bewirtschaften muss, droht eine Beeinflussung der Geldpolitik in Richtung einer möglichst rentablen Entwicklung ihrer Finanzanlagen. Dies kann jedoch dem „wirtschaftlichen Gesamtinteresse“ zuwiderlaufen. Auch deshalb ist Zurückhaltung bei der Bildung von Reserven angezeigt.
Unseres Erachtens sind somit entweder konkrete Bestimmungen im Gesetzestext über das Ausmass der Reservehaltung der SNB notwendig oder es muss eine von der SNB unabhängige Institution gesetzlich bestimmt werden, welche die Bildung von Reserven durch die SNB kritisch überprüft.
4.01 economie- Die Frage nach der "richtigen" Höhe der für die Geld- und Währungspolitik benötigten suisse Währungsreserven dürfte wohl zu einer der umstrittensten Fragen der ganzen Revision des NBG werden. Zum einen gibt es keine allgemein gültige Regel zur Bestimmung der optimalen Währungsreserven. Zum andern dürfte es kaum an Stimmen fehlen, die höhere Gewinnausschüttungen der SNB für alle möglichen Zwecke verlangen.
Sinnvollerweise ist bei der Bestimmung des Umfangs an Währungsreserven, welche
die Notenbank zur Erfüllung ihres geld- und währungspolitischen Auftrages benötigt, von
deren wichtigsten Funktionen auszugehen: Stärkung des Vertrauens in die Währung, Vermeidung von Währungsturbulenzen und "Notgroschen" für Krisenzeiten. Dabei
kommt der Grösse und Offenheit eines Landes sowie der Auslandsverflechtung des Finanzsektors besondere Bedeutung zu. Kleine, stark weltwirtschaftsverflochtene Länder halten im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt höhere Reserven als grosse Länder. Im weiteren bilden ausreichende Währungsreserven gleichsam ein funktionales Äquivalent für die aufgehobene Golddeckungspflicht. Schliesslich ist davon auszugehen, dass es nicht Aufgabe der SNB sein kann, einen maximalen Ertrag auf den Währungsreserven zu erwirtschaften. Aus dieser Perspektive können sowohl der heutige Bestand an Währungsreserven als auch die Rückstellungen zur Abdeckung von Wechselkurs- und Zinsrisiken als ausreichend bezeichnet werden.
Aus politökonomischer Sicht ist die bei der Bestimmung der Höhe der Währungsreser-
ven vorgesehene Kompetenzregel zugunsten der Nationalbank begründbar und zweckmässig. Dessen ungeachtet sind gegen eine übermässige Reservenbildung zu
Lasten der Destinatäre der Gewinnverteilung gewisse zusätzliche Sicherungen einzu-