Rapport sur les résultats

Consultation 2004/103: Loi fédérale sur l'introduction de l'initiative populaire fédérale et révision de la législation fédérale sur les droits politiques · 203 pages

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Bundeskanzlei: Volksrechtsreform und Revision BPR. Vernehmlassungsergebnisse 2004/05 p. 37/203 Chancellerie fédérale: Réforme des droits populaires et révision de la LDP. Résultats de la consultation

Cancelleria federale: Riforma dei diritti politici e revisione della LDP. Risultati della consultazione

151. "Wir begrüssen es, dass Unterlistenverbindungen in Zukunft nicht mehr

zugelassen werden. Im Kanton Luzern sind bei den Grossrats- und Nationalratswahlen im Jahr 2003 herkömmliche Parteien Unterlistenverbindungen eingegangen. Daraus ergab sich, dass die Handhabung mit Unterlistenverbindungen sehr komplex ist. Zudem ist es nachvollziehbar, dass Unterlistenverbindungen zu konstruierten Listenbezeichnungen führen können und zwar einzig mit dem Zweck, nebst einer Listenverbindung auch noch eine Unterlistenverbindung eingehen zu können. – Im Kanton Luzern machten bei den vergangenen Wahlen die herkömmlichen Parteien von der Möglichkeit der Unterlistenverbindung Gebrauch. Diese Fälle zeigten, dass die Handhabung mit Unterlistenverbindungen relativ komplex ist. Zudem sehen wir das Risiko des Missbrauchs, wie es in der Vernehmlassungsvor- lage gezeigt wird. Daher unterstützen wir es, wenn Unterlistenverbindungen inskünftig nicht mehr zugelassen werden." (LU)

152. "Die in den Erläuterungen angeführte Begründung überzeugt: Das Verbot von

Unterlistenverbindungen ist im Interesse der Transparenz und zur Begrenzung des Aufwandes zu begrüssen." (SZ)

153. "Nidwalden ist ein Majorzkanton und verzichtet folglich auf eine

Stellungnahme." (NW)

154. "Dem Verzicht auf Unterlistenverbindungen ist vorbehaltlos zuzustimmen. Es

ist sinnvoll, die Anzahl an Listen wegen den entstehenden Kosten (Papierbeschaffung) und logistischen Problemen (Zeitdruck bei der Kontrolle aller Wahlvorschläge, Verteilung aller Listen an sämtliche Stimmberechtigten) nicht beliebig anwachsen zu lassen. Auf Unterlistenverbindungen ist deshalb unbedingt zu verzichten." (ZG)

155. "Nous sommes favorables à la modification proposée. L’interdiction des sous-

apparentements permettra effectivement de “juguler la prolifération anarchique des listes de candidats au Conseil national sans compliquer d’avantage le droit de vote. La limitation aux apparentements permettra une limitation du nombre de listes déposées et de ce fait une gestion administrative et des coûts (à la charge des cantons) moindres." (FR)

156. "Der Neuerung, dass registrierte Parteien, die mehr als einen Wahlvorschlag

einreichen, generell vom Sammeln des Unterschriftenquorums dispensiert sind (Streichung von Art. 24 Abs. 3 lit. b BPR), stimmen wir nur zu, wenn Unterlistenverbindungen untersagt werden (so im vorgeschlagenen Art. 31 Abs. 1 BPR)." (SO)

157. "Hierzu können wir uns den Überlegungen zum Vorentwurf anschliessen. Will

man auf das Beibringen von Unterschriften für die Einreichung von Wahlvorschlägen generell oder auch nur teilweise verzichten, muss die Umleitung von Stimmen durch ein Verbot der Unterlistenverbindung eingedämmt werden. Soweit eine Unterlistenverbindung im Sinn von Art. 31 Abs. 1bis BPR offenbar immer noch zu Missbräuchen führt, sollte man auch diese Form der Unterlistenverbindung letztlich für unzulässig erklären." (BS)

158. "Der vorgeschlagene Verzicht auf Unterlistenverbindungen wird von uns

ausdrücklich befürwortet. Aus unserer Sicht widersprechen die durch Unterlistenverbindungen bewirkten – und für viele Wählende intransparenten – 'Umleitungen' von Wählerstimmen dem verfassungsmässigen Anspruch der Wählenden, ihren Willen frei und unverfälscht zum Ausdruck bringen zu können." (BL)

159. "Bei der Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte

stehen wir den Vereinfachungen in Bezuig auf Nationalratswahlen im Grundsatz positiv gegenüber. Die den Normvorschlägen zugrundliegenden Probleme in einzelnen Kantonen stellten sich im Kanton Schaffhausen nicht. – Der Regierungsrat kann sich mit dem vorgeschlagenen Verbot der Unterlistenverbindung bei Nationalratswahlen einverstanden erklären. Damit lässt sich die grosszügigere